Vorstöße von Finanzminister Magnus Brunner und Landeshauptmann Markus Wallner zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beim Thema Wohnen sind grundsätzlich zu begrüßen. Für die Finanzlage der Vorarlberger Gemeinden würde eine Abschaffung der Grunderwerbsteuer jedoch Einbußen von über 90 Millionen Euro bedeuten.
Die Grunderwerbsteuer ist eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, die zu über 90 Prozent den Gemeinden als Ertragsanteile zufließt. Der Wegfall dieses wichtigen Finanzierungsinstruments würde die Gemeinden vor enorme Herausforderungen stellen, insbesondere was die Schaffung von Infrastruktur und die Bereitstellung diverser Dienstleistungen in den Kommunen betrifft, gibt Andrea Kaufmann, Präsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbandes, zu bedenken.
Leistbares Wohnen ist eine Grundbedingung für eine hochwertige Lebensqualität. Ob dies mit der Abschaffung der Grunderwerbsteuer erreicht werden kann, ist fraglich. Für die Gemeinden führt dies jedenfalls zu enormen finanziellen Einbußen. „Der nun in Diskussion gestellte etwaige Wegfall der Grunderwerbsteuer, die zu einem Anteil von knapp 94 Prozent an die Gemeinden fließt, würde Einbußen von 90 Millionen Euro für die Vorarlberger Gemeinden mit sich ziehen. Selbst bei einer vollständigen Kompensation über den Finanzausgleich würden unseren Gemeinden aufgrund der deutlichen Preisunterschiede im Ost-West-Gefälle immer noch Einnahmen von knapp 20 Millionen Euro fehlen“, erklärt Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann.
Im Zuge der Verhandlungen um den Finanzausgleich könne über viele Themen offen diskutiert werden. „Wenn der Bund Steuererleichterungen diskutieren will, muss er allerdings auch sicherstellen, dass die Gemeinden ausreichend Geld für die Finanzierung von Kindergärten, Schulen und das Leben in den Gemeinden haben“, betont Kaufmann und verweist auf die von Gemeindeverband und Gemeindebund geforderte Reform der Grundsteuer als wichtige Maßnahme zur Einnahmensicherung der Gemeinden. Deswegen muss gleichzeitig mit der Abschaffung der Grunderwerbsteuer auch eine vollständige Kompensation der Einnahmenverluste gesichert sein.