Das Vorgehen auf Initiative des Gemeindeverbandes ist ein erfreuliches Signal für die funktionierende Partnerschaft zwischen Land und Gemeinden. Die Vorauszahlung des Landes hilft den Gemeinden bei der Abwicklung des Heizkostenzuschusses. So können die Gemeinden den Zuschuss direkt an die Antragsteller überweisen und gleichzeitig ihre Liquidität sicherstellen. Die über die Vorausleistung hinausgehenden Ausgaben der Gemeinden werden zum Ende der Heizperiode nach einer Gesamtabrechnung abgegolten. Mit der Akontozahlung konnte angesichts der angespannten finanziellen Lage eine gute Lösung im Sinne der Gemeinden und der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger erreicht werden.