Förderstopp für 3-Jährige ist untragbar

01.10.2025Lesedauer2 Minuten
VGV-Präsident Walter Gohm - (C) Marktgemeinde Frastanz/marcelmayer.com

Die privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen decken in Vorarlberg einen maßgeblichen Anteil der Versorgung im elementarpädagogischen Bereich ab. Im Sinne der Vielfalt und Wahlfreiheit sind diese Einrichtungen unverzichtbar. Die Vorarlberger Landesregierung kündigt in einer Anfragebeantwortung vom 26. September 2025 (Zl. 29.01.101) nun an, die Unterstützung ab dem kommenden Jahr endgültig zu streichen.

„Das ist ein Schlag ins Gesicht für Gemeinden, Familien und Träger. Rund 2.000 Kinder sind betroffen – die Gemeinden können diese Plätze weder organisatorisch noch finanziell kompensieren“, warnt Walter Gohm, Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbandes. Der Gemeindeverband lehnt eine Kostenabwälzung auf die Gemeinden entschieden ab:

  • Unfinanzierbar: Die Budgets der Gemeinden sind deutlich angespannter als jene des Landes. Weitere Belastungen sind für die Städte und Gemeinden nicht finanzierbar.
  • Unzumutbar: Familien müssten mit einer Kostenexplosion rechnen, Wahlfreiheit wäre passé.
  • Unredlich: Eine Finanzierung über Bedarfszuweisungen – das sind insbesondere für Infrastrukturvorhaben und den landesinternen Finanzkraftausgleich zwischen den Gemeinden reservierte Gemeindemittel – ist keine Lösung, sondern ein weiterer Eingriff in die Gemeindefinanzen zur Sanierung des Landesbudgets.

„Die Landesregierung entzieht sich hier ihrer gesetzlichen Verantwortung und riskiert einen massiven Vertrauensverlust. Wenn sich das Land weiter aus der Finanzierungsverantwortung stiehlt, gefährdet das nicht nur private Einrichtungen, sondern schwächt das gesamte Betreuungsnetz in Vorarlberg“, so Gohm weiter. Er weist nachdrücklich auf das gesetzliche Bekenntnis des Landes zu einer chancengerechten und qualitätsvollen Bildung und Betreuung in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung des Wohles der Kinder gemäß § 2 KBBG hin.

Der Vorarlberger Gemeindeverband fordert daher:

  1. Gesetzliche Verantwortungen des Landes müssen vom Land selbst wahrgenommen werden.
  2. Klare Zusage zur Fortführung der Förderung – für Planungssicherheit bei Trägern, Eltern und Gemeinden.
  3. Keine Kostenverschiebung auf die Gemeinden – denn diese haben keine finanziellen Spielräume.
  4. Verlässlichkeit statt Hinauszögern – es braucht jetzt eine tragfähige Lösung, nicht erst im nächsten Sommer.

„Wir erwarten vom Land, dass es seiner gesetzlichen Verantwortung gerecht wird. Familien, Gemeinden und private Träger dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden“, betont Gohm abschließend.