Gemeindeverband empfiehlt vorbehaltlich Volksbegehren zur Entlastung der Gemeinden

25.02.2026Lesedauer4 Minuten
Lebensqualität vor Ort sichern!

Die finanzielle Lage vieler Vorarlberger Gemeinden hat eine kritische Dimension erreicht. Der Vorstand des Vorarlberger Gemeindeverbandes empfiehlt daher – vorbehaltlich einer politischen Einigung bis zum 31. März 2026 –, ein Gemeinde-Volksbegehren zur Änderung des Finanzierungsschlüssels im Sozialfonds einzuleiten.

Seit Jahren steigen die Umlagen an die großen Landesfonds deutlich stärker als die Einnahmen der Gemeinden. Allein zwischen 2005 und 2026 erhöhten sich die Ausgaben im Sozialfonds um 237 Prozent, im Gesundheitsfonds um 317 Prozent und im Rettungsfonds um 333 Prozent. Diese Entwicklung entzieht den Städten und Gemeinden zunehmend den finanziellen Spielraum für ihre Kernaufgaben – von Elementarpädagogik, Bildung und Infrastruktur bis hin zur Unterstützung des Ehrenamts und zahlreicher Gemeinwohlinitiativen vor Ort.

„Einzelmaßnahmen reichen nicht mehr aus. Es braucht jetzt eine strukturelle Korrektur“, betont VGV-Präsident Walter Gohm. Die Gemeinden fordern als ersten Schritt eine Anpassung des Finanzierungsschlüssels im Sozialfonds von derzeit 60 Prozent Land und 40 Prozent Gemeinden auf künftig 80 Prozent Land und 20 Prozent Gemeinden.

Ziel des Gemeinde-Volksbegehrens ist eine verbindliche parlamentarische Behandlung dieser Forderung im Vorarlberger Landtag als zuständigen Gesetzgeber. Hierfür sind zehn Gemeindevertretungsbeschlüsse erforderlich. „Gleichzeitig bleiben wir für konstruktive Gespräche mit dem Land offen. Die finanzielle Ausstattung der Gemeinden ist kein Selbstzweck – sie ist Voraussetzung dafür, die Lebensqualität der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger auch in Zukunft zu sichern“, erläutert VGV-Präsident Walter Gohm, Bürgermeister der Marktgemeinde Frastanz.

Entwicklung Ertragsanteile/Transfers an die Landesfonds

Die Grafik verdeutlicht die Schieflage: Die Zahlungen der Gemeinden an die Landesfonds steigen mittlerweile deutlich stärker als die Einnahmen. Während die Ertragsanteile im Zeitraum 2022-2026 nur um rund 29 Millionen Euro wachsen, erhöhen sich die Transfers an die Landesfonds um mehr als 80 Millionen Euro. Damit bleibt von zusätzlichen Einnahmen immer weniger für Investitionen in Schulen, Elementarpädagogik und Infrastruktur vor Ort übrig.

„Es steht außer Zweifel, dass alle Ebenen gefordert sind, Einsparungspotenziale zu heben und ihre Ausgaben kritisch zu prüfen. Das tun wir Städte und Gemeinden seit Jahren – auch in Hohenems befinden wir uns in einem konsequenten Reformprozess: Nachbesetzungen werden genau geprüft, Aufgaben gebündelt und Abläufe effizienter gestaltet“, erläutert VGV-Vizepräsident und Bürgermeister Dieter Egger

Dieter Egger

Doch eines ist ebenso klar, führt der Vizepräsident aus: Die strukturellen Verwerfungen der letzten Jahre können die Gemeinden aus eigener Kraft nicht mehr stemmen. Massive Kostensteigerungen in der Elementarpädagogik, in den Schulen sowie im Sozial-, Gesundheits- und Rettungsfonds, steigende Personal-, Bau- und Energiekosten bei gleichzeitig nur moderat wachsenden Ertragsanteilen haben die Gemeindebudgets aus dem Gleichgewicht gebracht. „Es braucht daher eine echte Neuverteilung der Lasten – kosmetische Korrekturen reichen nicht mehr. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, strukturelle Entlastungen auf den Weg zu bringen“, so Egger.

VGV-Vizepräsident Georg Bucher, Bürgermeister der Gemeinde Bürs, betont, dass weitere Einsparungsschritte grundlegende Säulen der Bevölkerung, der Dorfgemeinschaft und somit die Lebensqualität treffen: „Im Raum stehen die Reduzierung der Kinderbetreuung auf den gesetzlichen Rahmen, keine Schülerbetreuung in den Schulferien, keine Kinder- und Jugendbeteiligung, starke Reduzierung der Förderungen für Sport-, Kultur- und Sozialeinrichtungen mit absehbaren negativen Folgen auf Vereinsstrukturen und das – zurecht hoch bewertete – Ehrenamt im Dorf, starke Kürzungen für Bibliotheken und Krankenpflegevereine bis hin zur Folge, dass ein gemeindeeigenes Pflegeheim nicht mehr leistbar sein wird.“

Bucher verdeutlicht: „Wenn wir als Gemeinden der Bevölkerung keine positiven Zukunftsbilder mehr vermitteln können, geht die Freude am Gestalten verloren und es fehlt die Energie in unseren Dorfgemeinschaften, die unsere Kommunen so lebendig erhält.“

Georg Bucher

Gutachten bestätigt verfassungsrechtliche Bedenken

Das unabhängige Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl, Leiter des Instituts für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck, bestärkt die Forderungen aus dem Gemeinde-Volksbegehren, denn es stellt die Verfassungswidrigkeit der Kostenbeteiligung der Gemeinden an der Sozialhilfe fest. Gohm: „Da die rechtliche Steuerung der Sozialhilfe beim Bund liegt und er diese Kompetenz in Anspruch nimmt, kann das Land die Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe nicht mehr landesgesetzlich zur Mitfinanzierung verpflichten. Aktuell zahlen die Gemeinden 40 Prozent der Sozialhilfekosten – ohne entsprechende Steuerungsmöglichkeiten.“

Lebensqualität vor Ort sichern

„Es geht nicht um eine Kostenverschiebung, sondern um eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung “, so Gohm. Ohne strukturelle Entlastung drohen spürbare Auswirkungen für die Bevölkerung – etwa in der Elementarpädagogik, Bildung und Infrastruktur sowie in der Unterstützung des Ehrenamts.

Der Gemeindeverband bleibt im engen Austausch mit dem Land und strebt eine gemeinsame Lösung an. Reine Kostenverschiebungen oder Rücklagenauflösungen lösen das strukturelle Problem nicht. Es braucht echte Entflechtungen und nachhaltige Entlastungen für die Gemeinden.

Auch angesichts der angespannten finanziellen Situation auf allen Ebenen ist es umso wichtiger, Aufgaben und Zuständigkeiten klar und dauerhaft zu regeln. Neben der Schlüsseländerung braucht es daher eine klare Entflechtung der Zuständigkeiten zwischen Land und Gemeinden. Der bereits vorliegende Vorschlag muss nun endlich umgesetzt werden: Damit würde die Elementarpädagogik vollständig in die Zuständigkeit der Gemeinden übertragen, während der Landesgesundheitsfonds und der Rettungsfonds gesamthaft in die Verantwortung des Landes übergehen.

„Wir kennen die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort sehr genau und setzen uns für den Erhalt der Lebensqualität der Menschen ein. Deshalb brauchen wir jetzt eine faire und nachhaltige Lösung“, betonen Egger und Bucher. „Jetzt ist die Zeit für Reformen – mutig und verantwortungsvoll, zum Wohle aller Menschen in Vorarlberg“, so Präsident Walter Gohm abschließend. 

Walter Gohm