Ein unabhängiges Rechtsgutachten von Dr. Arno Kahl, Professor und Institutsleiter für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, bestätigt die massive rechtliche und finanzielle Problemlage der Vorarlberger Gemeinden: Die derzeitige Kostenbeteiligung der Gemeinden an der Sozialhilfe ist kompetenzrechtlich nicht gedeckt und damit verfassungswidrig.
Klare Rechtslage seit 2019
Seit der Bund im Jahr 2019 von seiner Grundsatzgesetzgebungskompetenz nach Art. 12 B-VG Gebrauch gemacht und das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz erlassen hat, liegt die rechtliche Steuerung der Sozialhilfe beim Bund.
Das Gutachten hält dazu fest: Wenn der Bund diese Kompetenz in Anspruch nimmt, kann das Land die Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe nicht mehr landesgesetzlich zur Mitfinanzierung verpflichten.
Genau das passiert jedoch derzeit. Die Vorarlberger Gemeinden zahlen 40 Prozent der Sozialhilfekosten – ohne entsprechende Steuerungsmöglichkeiten.
Das Gutachten kommt daher zu einem klaren Ergebnis: Diese Kostenbeteiligung ist kompetenz- und verfassungswidrig.
Weiters ortet das Gutachten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufgrund der finanziellen Austrocknung der Gemeinden sowie der kaum vorhandenen Mitwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden in den großen Landesfonds (Sozial-, Gesundheits- und Rettungsfonds).
Gemeinden am finanziellen Limit
Die finanziellen Auswirkungen sind massiv. Der Großteil der zusätzlichen Einnahmen der letzten Jahre fließt unmittelbar in Umlagen für Sozial-, Gesundheits- und Rettungsfonds. Damit werden den Gemeinden schleichend und systematisch die benötigten Mittel für ihre eigenen Aufgaben, die unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen und das gesellschaftliche Zusammenleben sichern, entzogen.
Entscheidung über weitere Schritte am 25. Februar
Der Vorstand des Vorarlberger Gemeindeverbandes wird in seiner Sitzung am 25. Februar 2026 auf Basis dieses Gutachtens über die weiteren Schritte beraten und entscheiden.
Dabei werden sämtliche rechtlichen und politischen Optionen geprüft – mit dem klaren Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit der 96 Vorarlberger Gemeinden zu sichern.
Strukturelle Lösung statt weiterer Verzögerung
Die Gemeinden stehen immer für eine partnerschaftliche Lösung mit dem Land bereit. Das Gutachten macht jedoch deutlich: Die derzeitige Regelung ist nicht nur finanziell untragbar, sondern auch rechtlich nicht haltbar.
Die Zeit für Beschwichtigungen ist vorbei: Jetzt braucht es eine strukturelle Korrektur.