Tarifreform in der stationären Langzeitpflege

Veröffentlichungsdatum24.09.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindeverband
v.l. Abteilungsvorständin Alexandra Kargl, Landesrätin Martina Rüscher und Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm.

Die Finanzierung der stationären Langzeitpflege wird neu geregelt. Ab 2026 soll eine vereinfachte Tarifstruktur für mehr Transparenz und Planungssicherheit sorgen. Land und Gemeinden investieren dafür rund 10 Millionen Euro zusätzlich.

Bei der gemeinsamen Präsentation des Tarifs mit Soziallandesrätin Martina Rüscher am 23. September 2025 unterstrich Gemeindeverbands-Präsident Walter Gohm die Bedeutung für die Gemeinden: „Für die Gemeinden muss die neue Tarifstruktur eine klare Entlastung und zugleich mehr Planungssicherheit bringen. Es gilt sicherzustellen, dass mit diesem Schritt die Finanzierung der Pflegeheime auf eine verlässliche Basis gestellt wird. Die finanzielle Doppelbelastung der Gemeinden durch Beiträge in den Sozialfonds und gleichzeitig durch Abgangsdeckungen ist nicht länger tragbar und muss beendet werden. So können die Gemeinden ihre Verantwortung für eine wohnortnahe und qualitätsvolle Versorgung auch in Zukunft verlässlich wahrnehmen. Zudem ist eine volle Evaluierung des Tarifs sowie ein kontinuierliches Monitoring in ausgewählten Heimen unterschiedlicher Größe erforderlich, um Wirksamkeit und Praxistauglichkeit des neuen Tarifs sicherzustellen.“

Die Eckpunkte des neuen Tarifs im Überblick:

  • Einheitliche und vereinfachte Tarifstruktur 
  • Fixbetrag pro Bett und Monat zur Abdeckung der Grundkosten
  • Variabler Personalzuschlag, abgestimmt auf den tatsächlichen Pflegebedarf
  • Mehr Transparenz und weniger Bürokratie für Einrichtungen und Gemeinden
  • Neuer Personalschlüssel: 37-Stunden-Tagespräsenz pro 20 Betten (Skill-Grade-Mix)

im Bild, v. l.: Abteilungsvorständin Alexandra Kargl, Landesrätin Martina Rüscher und Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm.