Der Finanzausgleich (FAG) regelt die Verteilung der Besteuerungsrechte und die Abgabenerträge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Das Finanzausgleichsgesetz wird in regelmäßigen Abständen vom Nationalrat beschlossen und im Vorfeld von den FAG-Partnern verhandelt. Die Finanzausgleichspartner sind das Bundesministerium für Finanzen, die Landeshauptleute bzw. Landesfinanzreferent:innen sowie der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund.
FAG-Periode von 2024-2028
Der FAG hat eine zeitliche Befristung von fünf Jahren. Er muss also immer wieder neu verhandelt werden. Der letzte gültige Finanzausgleich stammte aus dem Jahr 2017 und wurde bis Ende 2023 verlängert. Im November 2023 ist ein neuer Pakt zustande gekommen. In intensiven Debatten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wurde bis zuletzt um die Aufteilung der mehr als 100 Milliarden Euro an Steuergeld gerungen.
FAG: Wer finanziert was?
Der FAG regelt die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Zudem weist der FAG den Gemeinden Finanzzuweisungen für ihre Verwaltungsaufgaben überhaupt zu und gewährt Zuschüsse für bestimmte Zwecke.
Die Verteilung der Finanzmittel
Die Verteilung der Finanzmittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Berechnung der einzelnen Gemeindeanteile erfolgt nach einem komplexen Berechnungssystem. Als wesentliche Verteilungskriterien sind die Volkszahl und der abgestufte Bevölkerungsschlüssel zu nennen. Mit letzterem wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass größte Städte und Gemeinden auch überörtliche Aufgaben wahrnehmen. Ein Teil der Ertragsanteile kommt wiederum über die Bedarfszuweisungen hauptsächlich den kleinen Gemeinden zugute.