Rechtssichere Vergabeverfahren und optimierte Beschaffung
Der Vorarlberger Gemeindeverband begleitet und unterstützt Gemeinden und andere öffentliche Institutionen in Vorarlberg bei der Durchführung und Abwicklung von Vergabeverfahren gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG).
2014 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg gegründet. Kommunen können der Verwaltungsgemeinschaft per Beschluss in der Gemeindevertretung beitreten. Bisher haben das 70 Vorarlberger Gemeinden getan und nutzen deren Vorteile.
Unsere Leistungen:
- Koordination der handelnden Akteure bei der Abwicklung von Vergabeverfahren
- Hilfestellung bei der Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens
- Erstellung eines Zeitplans für die Abwicklung des Vergabeverfahrens
- Abstimmung der Ausschreibungs- und Vertragsbestimmungen sowie der Zuschlagskriterien
- Formulierung des Bekanntmachungstextes für https://bekanntmachungen.vorarlberg.at sowie Durchführung von e-Vergaben auf der Plattform des Auftragnehmerkatasters Österreich (ANKÖ)
- Durchführung der Angebotsöffnung
- Formale Prüfung der Angebote und Unterstützung bei der Systematik der Bewertung der Angebote
- Vorbereitung und teilweise Erledigung des Schriftverkehrs mit den Bietern
- Beratung zu ökologisch relevante Beschaffungskriterien
- Unterstützung bei der wirtschaftlichen Optimierung des Beschaffungsprozesses
Die Vorteile für Gemeinden:
- Größere Rechtssicherheit bei Ausschreibung, Vergabe und Beschaffung
- Das Wissen über Vergaberecht ist an einer zentralen Stelle gebündelt. (Expertenwissen über Vergaberecht und ein zentraler Ansprechpartner)
- Die Ausschreibungsmuster werden automatisch an Gesetzesänderungen angepasst. Auch relevante Rechtsprechung wird berücksichtigt.
- Der Arbeitsaufwand für Gemeinden ist deutlich geringer.
- Abrechnung der Leistungen der Verwaltungsgemeinschaft nach Stunden, keine Fixkosten. Aktuell liegt der Stundensatz bei 95,10 Euro.
- Unsere Expertinnen und Experten treten nach außen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden auf. Sie unterliegen dem Weisungsrecht des jeweiligen Gemeindeoberhaupts.