Der Finanzausgleich (FAG) regelt in Österreich die Aufteilung der Einnahmen des Staates – vor allem aus Steuern und Abgaben – auf Bund, Länder und Gemeinden. Im Durchschnitt werden pro Jahr etwa 90 Milliarden auf die einzelnen Gebietskörperschaften aufgeteilt. Die Gemeinden erhalten davon in der Regel 11,849 %. Das sind die sogenannten „Ertragsanteile“. Die neun Bundesländer erhalten in etwa den doppelten Prozentsatz. Sie heben selbst keine Steuern ein.
Der Finanzausgleich ist eine einvernehmliche Vereinbarung, die nicht von der Bundesregierung sondern von den Finanzausgleichspartnern verhandelt und beschlossen wird. Die Finanzausgleichspartner sind das Bundesministerium für Finanzen, die Landeshauptleute bzw. Landesfinanzreferentinnen oder –referenten sowie der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund.
Der FAG hat eine zeitliche Befristung von fünf Jahren. Er muss also immer wieder neu verhandelt werden. Der derzeit gültige Finanzausgleich stammt aus dem Jahr 2017 und ist noch bis 2021 gültig. Kommt bis dahin kein neuer Pakt zustande, gelten bestimmte Übergangsregeln.
Die österreichischen Gemeinden (ohne Wien) nahmen 2019 aus dem FAG rund 8 Mrd. Euro ein. Das ist ungefähr ein Drittel der gesamten Gemeindebudgets. Die anderen zwei Drittel erhalten die Kommunen aus der Einnahme eigener Steuern, wie der Kommunalsteuer oder der Grundsteuer, sowie aus Abgaben, Gebühren und Dienstleistungen.
Inhalt der FAG-Verhandlungen ist auch die Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Der FAG regelt, welche Ebene welche Leistungen zu erbringen und zu finanzieren hat. Kommen im Lauf der FAG-Periode neue Aufgaben dazu, müssen die Finanzausgleichspartner deren Finanzierung gesondert verhandeln. In diesen Fällen schließen Bund, Länder, Städte und Gemeinden in der Regel so genannte „15a-Verträge“ ab. Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung wurde zum Beispiel lange über eine 15a-Vereinbarung geregelt.
Grundsätzlich werden die Finanzmittel – die Ertragsanteile – abhängig von der Bevölkerungszahl an die Gemeinden verteilt. Je mehr Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz eine Gemeinde hat, desto höher ist ihr Anteil. Zudem erhalten Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über den „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“ mehr Geld.
Eine Stadt mit einer Bevölkerung von mehr als 50.000 Personen erhält etwa den 1,5-fachen Anteil pro Kopf. Diese Regelung geht in ihren Grundzügen auf die Nachkriegszeit zurück. Damals hatten größere Städte massivere Kriegsschäden zu verzeichnen und benötigten daher mehr finanzielle Mittel für den Wiederaufbau. Heute wird der größere Anteil mit den „überörtlichen Aufgaben“ der Städte argumentiert. Das bedeutet, Städte stellen Angebote zur Verfügung, die auch von der Bevölkerung des Umlands genutzt werden. Dazu zählen etwa Schwimmbäder, Museen, Theater oder Sporteinrichtungen.