Die Begutachtungsfrist für das von der Vorarlberger Landesregierung vorgelegte Naturschutz-Deregulierungsgesetz 2026 endet am 25. September 2026. Die Vorarlberger Gemeinden begrüßen die Entbürokratisierungsbemühungen der vorgelegten Sammelnovelle, stellen jedoch klar, dass die Mitwirkungs- und Rechtsmittelrechte der Standortgemeinde erhalten bleiben müssen. Zudem wird eine Erhöhung des Anteils der Standortgemeinde an der Naturschutzabgabe gefordert.