Sperre des Citytunnel

Citytunnel

Auf Grund des § 43 Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

Zur Durchführung von Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie zur Durchführung eines Funktionstestes wird der Citytunnel auf der A 14 Rheintalautobahn vom

Donnerstag, den 13.04.2023, 20.00 Uhr bis Mittwoch, den 114.04.2023, 06.00 Uhr; für den gesamten Fahrzeugverkehr - ausgenommen Fahrzeuge der Asfinag - gesperrt. 

17.02.2023