Die Volksbegehren
- ECHTE Demokratie - Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- NEHAMMER MUSS WEG
können im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden.
Die Eintragungszeiten im Gemeindeamt Hörbranz sind:
Montag, 17. April 2023 von 8 bis 20 Uhr
Dienstag, 18. April 2023 von 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 19. April 2023 von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 20. April 2023 von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 21. April 2023 von 8 bis 16 Uhr
Montag, 24. April 2023 von 8 bis 18.30 Uhr
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums 24. April 2023 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (= österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!
Allgemeine Infos zu den Volksbegehren erhalten Sie beim Bundesministerium für Inneres.