Volksbegehren Eintragungszeitraum

Die Volksbegehren

  • ECHTE Demokratie - Volksbegehren
  • Beibehaltung Sommerzeit
  • GIS Gebühren NEIN
  • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
  • Unabhängige JUSTIZ sichern
  • Lieferkettengesetz Volksbegehren
  • NEHAMMER MUSS WEG

können im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden.

Die Eintragungszeiten im Gemeindeamt Hörbranz sind:

Montag, 17. April 2023 von 8 bis 20 Uhr

Dienstag, 18. April 2023 von 8 bis 16 Uhr

Mittwoch, 19. April 2023 von 8 bis 16 Uhr

Donnerstag, 20. April 2023 von 8 bis 16 Uhr

Freitag, 21. April 2023 von 8 bis 16 Uhr

Montag, 24. April 2023 von 8 bis 18.30 Uhr

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums 24. April 2023 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (= österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt! 

Allgemeine Infos zu den Volksbegehren erhalten Sie beim Bundesministerium für Inneres.

  • Veröffentlicht: 01. Februar 2023
  • Autor: Meldeamt
  • Quelle: Meldeamt

01.03.2023