Liebe Vereine!
Ab sofort steht der Antrag für die Vereinsförderung 2025 zur Verfügung.
INFORMATIONEN ZUR ANTRAGSSTELLUNG
ALLGEMEINES
Die Marktgemeinde Schruns fördert Kulturinitiativen und Vereine, die im Interesse der Gemeinschaft ihre Tätigkeit ausüben und bevorzugt Jugendarbeit verrichten.
Die Förderanträge sind direkt vorzugsweise per E-Mail an die Marktgemeinde Schruns zu richten.
Jeder Verein beantragt mit diesem Formular die Jahresförderung für das Jahr 2025. Diese beträgt nach Möglichkeit die Höhe der Grundförderung und wird gegebenenfalls durch Zuteilungen aus Sonderförderung erhöht. Auch eine Grundförderung muss neu beantragt werden und wird nicht automatisch gewährt. Die Höhe wird daher nicht vom Vorjahr übernommen, sondern wird immer wieder neu für die betreffenden Förderjahre bewertet und festgelegt.
Die Vorschläge über die Art und Höhe der Förderung werden von dem zuständigen Gremium (Gemeinderat) zur Beschlussfassung zugewiesen.
Antragsfrist: 14. März 2025
Vereine, deren Antrag nicht bis spätestens 14.03.2025 bei der Marktgemeinde Schruns eingelangt ist, verzichten auf eine Förderung für das entsprechende Jahr.
Es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Förderungssätze. Diese können variieren und sind budgetabhängig.
SONDERFÖRDERUNGEN
Sonderförderungen sind Ausgaben/Investitionen (das Antragsjahr betreffend), die einen Verein in besonderem Ausmaß belasten und nicht regelmäßig auftreten. Eine Sonderförderung kann z.B. für Großveranstaltungen, Vereinsjubiläen, größere Investitionen beantragt werden.
Je besser die Informationen im Antrag sind, desto besser kann beurteilt werden!