Heizkostenzuschuss PLUS 2023

Feuer

Der Heizkostenzuschuss PLUS kann im Zeitraum vom Montag, den 06. März 2023 bis Mittwoch, den 31. Mai 2023 (Aktionsperiode) beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden und beträgt Euro 330,--.

Beziehende von Sozialhilfe erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS direkt von den Bezirkshauptmannschaften. Es ist keine Antragstellung erforderlich.

Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss PLUS 2023

Anm. HH = Haushalt




1 Personen HH
Euro 1.860
2 Personen HH
Euro 2.790
3 Personen HH
Euro 3.226
4 Personen HH
Euro 3.648
5 Personen HH
Euro 4.070
6 Personen HH
Euro 4.492
7 Personen HH
Euro 4.914
Jede weitere Person
+ Euro 422


Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen. Ebenso stellen Zivildienstentschädigungen und Grundwehrdienerentgelt Einkommen dar. 

Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden- Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz und Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz. Unberücksichtigt zu bleiben haben auch allfällige Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) sowie Spesenersätze, Diäten und Kilometergelder. Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen sind vom Einkommen bis zu einem Betrag von Euro 200,-- pro Unterhalt empfangender Person in Abzug zu bringen.
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung) nachzuweisen. 

Eine Härtefallgrenze („10%-Regelung) kommt beim Heizkostenzuschuss PLUS nicht zur Anwendung.

Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht.

Der Heizkostenzuschuss kann heuer auch digital beantragt werden. Formular Heizkostenzuschuss digital

02.03.2023