Heizkostenzuschuss PLUS 2023

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Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 31.01.2023 beschlossen, den Bundesländern einmalig einen Zweckzuschuss von 450 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen,

um Privathaushalte bei der Bewältigung von Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. 

Vorarlberg wird rund 20 Millionen Euro erhalten.

Davon werden ca. 19 Millionen Euro zur Ausschüttung an Zuschüsssen für natürliche Personen bzw. Privathaushalte verwendet. 

Die Einkommensgrenzen werden deutlich angehoben und es wird somit ein größerer Personenkreis erreicht.

Einkommensgrenze Heizkostenzuschuss PLUS 2023:

1 Person im HH: EUR 1.860,00

2 Personen im HH: EUR 2.790,00

3 Personen im HH: EUR 3.226,00

4 Personen im HH: EUR 3.648,00

5 Personen im HH: EUR 4.070,00

6 Personen im HH: EUR 4.492,00

7 Personen im HH: EUR 4.914,00

Jede weitere Person EUR  +422,00


Die Abwicklung erfolgt in Anlehnung des bewährten Heizkostenzuschusses des Landes. 

Damit ist eine unbürokratische und bürgernahe Auszahlung des Zuschusses gegeben. 

Durch die erhöhten Einkommensgrenzen profitieren insbesondere Alleinerziehende und Alleinstehende.

Alle die den Heizkostenzuschuss schon erhalten haben, bekommen Ihn nochmal ausgezahlt.


Bei fragen zum Heizkostenzuschuss stehen wir euch gerne zur Verfügung.


Höhe des Zuschusses: 330€

Antragszeitraum: 06.03. - 31.05.2023

Auszahlung: Gemeinden bzw. Bezirkshauptmannschaften





27.02.2023