Heizkostenzuschuss PLUS - noch bis Ende Mai 2023

Heizkostenzuschuss PLUS 2023

Heizkostenzuschuss PLUS
Antragszeitraum: 06. März 2023 bis 31. Mai 2023

Dieser Zweckzuschuss von einer einmaligen Auszahlung von EURO 330,00 kann ab 06.03.2023 bei uns im Gemeindeamt oder auch online  Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses PLUS 2023 (vorarlberg.gv.at)  beantragt werden.

Beim neuen Heizkostenzuschuss PLUS wurde die  Einkommensgrenzen  deutlich angehoben und es wird somit ein größerer Personenkreis erreicht. Die Abwicklung erfolgt in Anlehnung des bewährten Heizkostenzuschusses. Damit ist eine unbürokratische und bürgernahe Auszahlung des Zuschusses gegeben. Durch die erhöhten Einkommensgrenzen profitieren insbesondere Alleinerziehende und Alleinstehende. 

Antragstellung: Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes für die Heizperiode 2022/23 erhalten hat, braucht dafür keinen erneuten Antrag zu stellen. Alle weiteren Haushalte, die die Bezugskriterien für den Heizkostenzuschuss PLUS erfüllen, können diesen vom 06. März bis 31. Mai 2023 im Gemeindeamt Schnifis beantragen. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.

Heizkostenzuschuss (LAND und/oder PLUS) - Berechnung der Einkünfte aus der Landwirtschaft
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg kann diese Berechnung vornehmen. 

Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss PLUS
HH=Haushalt




1 Personen HH
EURO 1.860,00
2 Personen HHEURO 2.790,00
3 Personen HHEURO 3.226,00
4 Personen HHEURO 3.648,00
5 Personen HHEURO 4.070,00
6 Personen HHEURO 4.492,00
7 Personen HHEURO 4.914,00
jede weitere Person+ EURO 422,00

01.03.2023