Heizkostenzuschuss des Bundes - Antragszeitraum: 06.03.2023 bis 31.05.2023 - Höhe des Zuschusses: 330 Euro
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen.
Personen die den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten haben müssen keinen weiteren Antrag stellen. Die Überweisung erfolgt automatsich. Sozialhilfeempfänger - Antragstellung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch.
Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss PLUS 2023
1 Personen HH | Euro 1.860 |
2 Personen HH | Euro 2.790 |
3 Personen HH | Euro 3.226 |
4 Personen HH | Euro 3.648 |
5 Personen HH | Euro 4.070 |
6 Personen HH | Euro 4.492 |
7 Personen HH | Euro 4.914 |
Jede weitere Person | + Euro 422 |
Anm. HH = Haushalt