Heizkostenzuschuss Plus

07.03.2023 13:12

Heizkostenzuschuss

Vom Nationalrat und vom Land Vorarlberg wurde beschlossen, dass zusätzlich zum Heizkostenzuschuss des Landes nun auch ein Heizkostenzuschuss PLUS gewährt wird.


Auf den Heizkostenzuschuss PLUS haben alle Haushalte Anspruch, deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht überschreiten:


1 Personen HH 

Euro 1.860 

2 Personen HH 

Euro 2.790 

3 Personen HH 

Euro 3.226 

4 Personen HH 

Euro 3.648 

5 Personen HH 

Euro 4.070 

6 Personen HH 

Euro 4.492 

7 Personen HH 

Euro 4.914 

Jede weitere Person 

+ Euro 422 


Als Einkommen gelten 

- alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit 

- aus nicht selbständiger Arbeit 

- aus Gewerbebetrieb 

- aus Land- und Forstwirtschaft (Berechnung durch Landwirtschaftskammer) 

- aus Vermietung und Verpachtung 


Zum Einkommen zählen somit insbesondere 

Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, Wochengeld, Pflegekarenzgeld, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Zivildienstentschädigungen, Grundwehrdienerentgelt 


Nicht als Einkommen gelten 

Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden- Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz, Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz, diverse Einmalzahlungen zur Bekämpfung der Folgen der Covid-19 Pandemie und zur Entlastung der Teuerung, Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt), Spesenvergütungen, Diäten, Kilometergelder, geleistete Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 200 Euro pro Unterhalt empfangender Person; dieser Betrag ist bei der Bemessung des Anspruches vom aktuellen Einkommen abzuziehen 


Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen. 


Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht.


Höhe des Heizkostenzuschuss PLUS:


€ 330,--


Antragstellung:

Der Heizkostenzuschuss PLUS kann im Zeitraum 06.03.2023 – 31.05.2023 direkt im Gemeindeamt Bizau oder über das Online-Formular auf der Homepage der Gemeinde Bizau gestellt werden. Mitzubringen sind die Einkommensnachweise und die Bankverbindung.


Alle die bereits den Heizkostenzuschuss Land beantragt haben, müssen keinen Antrag auf den Heizkostenzuschuss PLUS stellen und bekommen den Betrag von der Gemeinde Mitte März auf das Konto überwiesen.


Wir bitten euch, das Haushaltseinkommen zu berechnen und bei unterschreiten der oben angeführten Grenzen einen Antrag auf den Heizkostenzuschuss PLUS zu stellen.


07.03.2023