Heizkostenzuschuss PLUS 2023

Heizkostenzuschuss

Nach Ablauf des bisherigen Heizkostenzuschusses am 24. Februar 2023 besteht für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen die Möglichkeit, im Zeitraum von Montag, 6. März bis Mittwoch, 31. Mai 2023 in der Wohnsitzgemeinde den „Heizkostenzuschuss PLUS“ des Bundes zu beantragen. 

Jede Person mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde bzw. jeder Haushalt erhält auf Antrag einmal € 330,00 sofern nicht bereits eine Unterstützung aus Mitteln der Mindestsicherung oder Grundversorgung erfolgt und die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschritten wird. 

Der „Heizkostenzuschuss PLUS“ ist separat vom vergangenen Heizkostenzuschuss. Personen, die bereits einen Zuschuss erhalten haben, bekommen den „Heizkostenzuschuss PLUS“ ebenfalls. 

Die Einkommensgrenzen wurden angehoben, um einen größeren Personenkreis zu erreichen. Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:

1 Personen Haushalt              € 1.860,00
 2 Personen Haushalt              € 2.790,00
 3 Personen Haushalt              € 3.226,00
 4 Personen Haushalt              € 3.648,00
 5 Personen Haushalt              € 4.070,00
 6 Personen Haushalt              € 4.492,00
 7 Personen Haushalt              € 4.914,00
 + jede weitere Person            + € 422,00

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen Jasmin Moosmann unter der Tel.Nr 05512 2948 19 gerne zur Verfügung.

13.03.2023