Für ein gutes Miteinander

Infoblatt Hunde

Sie als Hundehalter sind immer für das Verhalten ihres Hundes verantwortlich. Sie habe ihren Hund so zu beaufsichtigen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden. Er darf an öffentlichen Orten oder fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.

Für landwirtschaftliche Flächen gibt es im Gegensatz zum Wald kein freies Betretungsrecht. Wenn der Grundeigentümer sich dagegen ausspricht, so dürfen diese Flächen auch nicht von Hunden betreten werden. 

Hundekot auf Feldern, Wiesen oder Grünflächen ist keinesfalls als Düngung zu sehen, sondern als punktuelle Verunreinigung. Die landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nehmen den festen Hundekot auf, der sich so im Futter verteilt. Auf diese Weise können gefährliche Parasiten auf die Nutztiere übertragen werden.

Die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe sind bestrebt, beste Lebensmittel zu erzeugen. Dies ist sicherlich auch in ihrem Interesse als Hundebesitzer. In diesem Sinne sollte bei jedem Spaziergang daran gedacht und der Hundekot auch auf freiem Feld eingesammelt werden.

08.05.2023