Ist Ihr Reisepass gültig?

Reisepass noch gültig?

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente.

In einigen Ländern muss bei der Einreise der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Informationen über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des
Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten

Für die Neubeantragung eines Reisepasses bzw. eines Personalausweises muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. einer Woche gerechnet werden.

Die Formulare werden im Bürgerservice gemeinsam mit der Antragstellerin/dem Antragsteller ausgefüllt.

Antragstellung:
im Gemeindeamt Bürgerservice zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Die erforderlichen Dokumente sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen.

Dokumentenarten und Kosten:

➢ Reisepass € 75,90

➢ Expresspass € 100,00

➢ Kinderpass (Erstausstellung bis 2. Lebensjahr) gebührenfrei

➢ Kinderpass (bis 12. Lebensjahr) € 30,00

➢ Kinderexpresspass (bis 12. Lebensjahr) € 45,00

ACHTUNG: Expresspässe und Kinderexpresspässe können nur bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.

➢ Personalausweis (Erstausstellung bis 2. Lebensjahr) gebührenfrei

➢ Personalausweis bis zum 16. Lebensjahr € 26,30

➢ Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr € 61,50

Tipp:
Wenn Sie mit Ihrem Kleinkind in den ersten zwei Jahren nicht außerhalb Europas verreisen, empfehlen wir Ihnen, einen Personalausweis zu beantragen. Dieser gilt im gesamten Europäischen Raum (ausgenommen Türkei und Großbritannien).

Gültigkeitsdauer:
bis zum 2. Lebensjahr 2 Jahre
vom 2. bis 12. Lebensjahr 5 Jahre
ab dem 12. Lebensjahr 10 Jahre

Formulare & Unterschrift:
Formulare werden im Rathaus (Bürgerservicestelle) gemeinsam mit der Antragstellerin / dem Antragsteller ausgefüllt und daher nicht ausgegeben. Die eigenhändige Unterschrift der Dokumenteninhaberin / des Dokumenteninhabers muss ausschließlich im Bürgerservice erfolgen.

Passfotos:
Durch einen Aufkleber sind zertifizierte Fotografenbilder gekennzeichnet. Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein. 

Pass – Abholung: Bei uns im Gemeindeamt – ca. 7 Arbeitstage nach Antragstellung.

Was benötige ich alles für die Antragstellung
Reisepass bzw. Personalausweis
Geburtsurkunde (ORIGINAL)
Staatsbürgerschaftsnachweis (ORIGINAL)
Heiratsurkunde (ORIGINAL)
1 EU-Passbild (nicht älter als 6 Monate) mit Pickerl und Datum versehen
Verleihungsurkunde bzw. Bescheid für akademischen Grad (ORIGINAL)
Aktuelle Hauptwohnsitzbestätigung bei Wohnsitz im Ausland, gültig nur für Personalausweis

Reisepass / Personalausweis
Bis zum 18. Lebensjahr: zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
Bei Scheidung der Eltern: Bestätigung des Bezirksgerichtes betreffend die Regelung der Obsorge. (ORIGINAL)
Bei unehelichen Kindern: Wenn vorhanden die Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge des Standesamtes (ORIGINAL)

26.05.2023