Der derzeit geltende Gesamtbebauungsplan stammt aus dem Jahr 2011. Unter der fachlichen Begleitung von DI Georg Rauch wurde im Bau- und Ortsplanungsausschuss und in der Kerngruppe auf Basis des geltenden Gesamtbebauungsplans eine Überarbeitung erarbeitet.
Die Überarbeitung des Gesamtbebauungsplanes trifft Aussagen zur Bebauungsmöglichkeiten und Gestaltung, Gliederung der Gebäude und Bauwerke auf den Bauflächen und regelt die Höhenentwicklung und die Baunutzung.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 12.12.2024 die Auflage des Entwurfs der Verordnung über den Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Nüziders mit Stand vom 29.11.2024 beschlossen.
Der Verordnungsentwurf liegt vom 16.12.2024 bis 17.01.2025 gem.§29 Abs. 1 Raumplanungsgesetz im Gemeindehaus während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede/r Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger sowie Eigentümer/innen von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.
Plandarstellung
Verordnung Entwurf Gesamtbebauungsplan 2024
Erläuterungen zur Verordnung Gesamtbabauungsplan 2024