Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fußgänger die Langlaufloipe nicht benutzen dürfen, sondern den dafür vorgesehenen Winterwanderweg bzw. die Fußgängerspur neben der Loipe (die linke Spur taleinwärts).
Weiters gilt im gesamten Gemeindegebiet (nicht nur im Dorfzentrum) Leinenpflicht. Trotzdem können immer wieder freilaufende Hunde, besonders auch auf den Winterwanderwegen und Loipen, beobachtet werden. Wir bitten daher die Leinenpflicht lt. Hundeverordnung einzuhalten.
Außerdem gibt es wieder vermehrt Klagen von Winterwanderwegbenützern und Langläufern über unliebsame Hundehäufchen in der Loipe oder auf dem Winterwanderweg.
Liebe Hundebesitzer, mit großem Aufwand versuchen wir, ein attraktives Winterwanderwege- und Loipennetz instand zu halten. Bitte tragt euren Beitrag dazu bei, indem ihr die Hinterlassenschaften eures Vierbeiners ordnungsgemäß entsorgt!