BESCHLÜSSE
1. Bürgermeister Walter Rauch begrüßt die Anwesenden und stellt die
ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung
fest.
2. Die Niederschriften vom 07.11.2017 und 23.11.2017 wurden einstimmig genehmigt.
3. Der Vorsitzende bringt der Gemeindevertretung eine indexierte
Aufstellung der Gebühren und Abgaben für 2018 zur Kenntnis. Einstimmig
wird durch die Gemeindevertretung beschlossen, die Gebühren und Abgaben
für 2018 wie nachstehend festzusetzen:
Gemeindestundenlohn € 12,00
Grundsteuer:
a) für land- und forstw. Betriebe: Hebesatz 500 v.H.
b) für sonstige Grundstücke: Hebesatz 500 v.H.
Kommunalsteuer Hebesatz 3 v.H.
Gästetaxe:
Je Nächtigung (Personen über 14 Jahre) € 0,50
Hand u. Zugdienste:
1 Tagschicht zu 8 Stunden pro Haushalt
im Geldwert von € 96,00
Abfallgebühren:
a) Grundgebühren pro Jahr
Haushalte pro Person € 13,00
Ferienwohnungen pro Schlafplatz € 8,00
Betriebe mit 1-2 Mitarbeitern € 19,50
Betriebe mit 3 und mehr Mitarbeitern € 49,20
Gaststätten € 49,20
b) für Abfallbehälter
60-l-Kübeletiketten € 5,40
Abfallsack 40l € 3,60
Biomüllsack 8 l € 0,90
Biomüllsack 15 l € 1,50
Container pro l Nutzinhalt € 0,090
Sperrgutmarken € 9,20
Abwassergebühren:
Beitragssatz € 30,51
27% der Geschossfläche/m²
5% der Grundstücksfläche/m²
Gebührensatz Abwasser /m3 € 2,75
Wassergebühren:
Beitragssatz € 30,51
(27% der Geschossfläche)
Wasserzählergebühr /Monat € 2,44
Bezugsgebühr /m3 € 1,22
für landw. Verwendung /m3 € 0,71
Fernwärmeheizung- Heizhaus:
Bereitstellung Wärmeenergie kWh € 0,090
4. Der Beschäftigungsrahmenplan 2018 weist einen
Gesamtbeschäftigungsanteil von 1,32% (Vollzeitäquivalent) aus.
Geschlechterspezifisch betrachtet sind 50% Frauen, sowie 50% Männer
tätig. Es wird auch im Jahre 2018 ein sehr niedriger Personalstand
beibehalten. Dies begründet sich damit, dass unterschiedlichste
Aufgabenfelder wie die Bauverwaltung, Personalverwaltung,
Finanzverwaltung, oder die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Feldkirch
im Bereich der Wasser- und Abwasserversorgung als gemeindeübergreifende
Kooperation, professionell erledigt werden. Der Beschäftigungsrahmenplan
2018 wurde durch die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
5. Voranschlag 2018
Der Bürgermeister berichtet, dass der
Voranschlag 2018 gem. § 73 (4) GG ausgearbeitet und zeitgerecht, mit
der Stellungnahme des Gemeindevorstandes, an jeden Gemeindevertreter
zugestellt wurde. Einen besonderen Dank spricht er den Mitarbeitern der
Finanzverwaltung unter GF Markus Sinz, für die zeitgerechte Ausarbeitung
des Voranschlages, sowie die Überarbeitung der Mittelfristplanung des
Gemeindehaushaltes bis 2022 aus. In der Folge erläutert der
Bürgermeister den Voranschlagsquerschnitt und berichtet, dass der
finanzielle Spielraum der Gemeinde, aufgrund der getätigten
Investitionen, größtenteils im Bereich der Wasser- und
Abwasserbeseitigung, sehr eingeschränkt ist. Die finanzielle Lage der
Gemeinde kann gesamthaft als sehr angespannt beurteilt werden. Alle
Möglichkeiten der Einsparung wurden geprüft und ausgeschöpft. Erfreulich
ist, dass es dennoch gelungen ist, für 2018 eine außertourliche
Schuldentilgung in Höhe von € 35.000,00 einzuplanen.
GR
Markus Hartmann informierte, dass sich der Gemeindevorstand intensiv mit
dem Voranschlag befasst hat. Es wurden zwei Änderungsvorschläge
eingebracht und bereits im Voranschlag 2018 eingearbeitet.

HH. 612 Gemeindegüterwege
Der
Vorstand regt an, für die Instandhaltung der Gemeindegüterwege €
4.000,-- anstelle von
€ 1.000,00 vorzusehen. Sanierungsarbeiten beim
Güterweg Hirt-Hensler stehen an.
HH. 816 Öffentliche Beleuchtung und öffentliche Uhren
Es
sollte überprüft werden, ob für die Instandhaltung der
Straßenbeleuchtung tatsächlich ein Betrag von € 6.000,00 erforderlich
ist.
Der Bürgermeister bedankt sich beim Gemeindevorstand
für die Anregungen und erläutert, dass diese vollinhaltlich im
Voranschlag 2018 berücksichtigt und eingearbeitet wurden. In der Folge
stellt er den Antrag, den Voranschlag 2018 in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.
Bei der darauffolgenden Abstimmung wurde
der Voranschlag mit nachstehenden Zahlen durch die Gemeindevertretung
einstimmig genehmigt:
Einnahmen Ausgaben
Erfolgsgebarung € 661.500,00 € 612.500,00
Vermögensgebarung € 418.000,00 € 467.000,00
Haushaltssumme 2018 € 1.079.500,00 € 1.079.500,00
5.1. Die Gemeindevertretung stellt die Finanzkraft der Gemeinde Dünserberg gem. § 73 (3) GG, mit € 158.900,00 fest.
6. Beim Gemeindesaal wurde im Zuge des Umbaus, durch die Pächter eine
neue Schankanlage eingebaut. Diese Anlage ist als Grundausstattung des
Saales zu bewerten. Es wird daher der Antrag gestellt, die Schankanlage
zum Nettopreis von € 4.166,67 (Zeitwert 01.01.2018) abzulösen und in das
Gemeindeinventar zu übernehmen. Bei der darauffolgenden Abstimmung wird
ein einstimmiger Beschluss gefasst.
7. Berichte – keine Wortmeldungen
8. Allfälliges
- Der Bürgermeister bedankt sich bei der
Gemeindevertretung sowie bei allen Mitarbeitern für die konstruktive
Zusammenarbeit im Jahr 2017. Er wünscht allen einen guten Start ins neue
Jahr, Gesundheit, Kraft und Erfolg in der Familie, beim Beruf und auf
dem Hof.
- Vizebürgermeister Markus Hartmann bedankt sich beim
Bürgermeister für die Arbeit während des Jahres und wünscht ihm und der
Gemeindevertretung ebenfalls alles Gute für 2018.
Hier kann das vollinhaltliche Protokoll heruntergeladen werden: