Gebührenbremse
Bei
der Gebührenbremse 2024 handelt es sich um einen einmaligen,
vom
Bund finanzierten Zuschuss. Die Gemeinde St. Gallenkirch erhielt dafür 36.860 €. Dieser soll zur
Entlastung der Bürger:innen im
anhaltenden Kampf gegen die Teuerung beitragen.
Grundlage für die Verteilung der Gebührenbremse in St. Gallenkirch ist die Vorschreibung der Müllgebühr 2024.
Alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt mit Hauptwohnsitz in St. Gallenkirch gemeldet waren, bekommen diesen Zuschuss
aufgeteilt auf
1-Personen-, 2-Personen- sowie 3- und Mehr-Personen-Haushalte. Aufgrund der
bereits erfolgten Müll-Vorschreibung
wird dieser Zuschuss bei der Wasser- und
Kanal-Endabrechnung im Dezember 2024 in Abzug gebracht.