Gebührenbremse

Spardose

Gebührenbremse

 

Bei der Gebührenbremse 2024 handelt es sich um einen einmaligen, 

vom Bund finanzierten Zuschuss. Die Gemeinde St. Gallenkirch erhielt dafür 36.860 €. Dieser soll zur 

Entlastung der Bürger:innen im anhaltenden Kampf gegen die Teuerung beitragen.                                                                                         

Grundlage für die Verteilung der Gebührenbremse in St. Gallenkirch ist die Vorschreibung der Müllgebühr 2024.

 Alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt mit Hauptwohnsitz in St. Gallenkirch gemeldet waren, bekommen diesen Zuschuss 

aufgeteilt auf 1-Personen-, 2-Personen- sowie 3- und Mehr-Personen-Haushalte. Aufgrund der bereits erfolgten Müll-Vorschreibung 

wird dieser Zuschuss bei der Wasser- und Kanal-Endabrechnung im Dezember 2024 in Abzug gebracht.


 

30.07.2024