Beantragung einer Wahlkarte für die Landtagswahl

Wahl

Die Wahl des Landrats findet am Sonntag, den 13. Oktober 2024 statt. Das Wahllokal im Gemeindesaal (1. OG) des Gemeindeamt Au ist von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte, die vorrausichtlich am Wahltag verhindert sein werden, haben den Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, möglich.

Beantragung der Wahlkarte

Schriftlich (per E-Mail, Telefax, Brief, über die Internetmaske www.meinewahlkarte.at)

  • bis Mittwoch vor der Wahl (das ist der 09. Oktober 2024) oder
  • bis Freitag vor der Wahl (das ist der 11. Oktober 2024), 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtige Person möglich ist.

Mündlich (d.h. persönlich) bis Freitag vor der Wahl (das ist der 11. Oktober 2024), 12.00 Uhr. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Der Wahlberechtigte kann sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen, auch nicht durch eine bevollmächtigte Person oder einen Erwachsenenvertreter. Zulässig ist jedoch die Überbringung eines schriftlichen Antrages des Wahlberechtigten auf Ausstellung einer Wahlkarte durch einen Boten.

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Bitte bringen Sie bei einer persönlichen Beantragung der Wahlkarte ein Identitätsdokument (z.B, Personalausweis, Führerschein, Pass) mit. Wahlkarten können während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes beantragt werden. Wenn die Anforderungskarte in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen wird, wird die Wahlkarte zugestellt.

Weitere detailiertere Informationen finden Sie hier.

30.09.2024