28.03.2025

Die „Rasenmähzeit“ steht wieder bevor, daher möchten wir auf übliche Rasenmähzeiten hinweisen. In unserer Gemeinde gibt es (noch) KEINE ortspolizeiliche Verordnung, die bei Zuwiderhandlung eine Geldstrafe vorsieht. Wir sind der Meinung, dass man „Ruhezeiten“ auch OHNE eine derartige Verordnung einhalten kann. Für alle, die vielleicht die „Rasenmäh-Zeiten“...weiterlesen