Informationsfreiheitsgesetz: Es braucht klare Vorgaben und Regeln

Informationsfreiheitsgeetz

Vizekanzler Werner Kogler und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler haben kürzlich die Eckpunkte zum neuen Informationsfreiheitsgesetz präsentiert. Mit dem neuen Entwurf soll das individuelle Auskunftsrecht der Bürger:innen gestärkt werden. Damit einhergehen müssen aber auch klare Vorgaben und Regeln für die Gemeinden, wie insbesondere mit dem Thema proaktive Veröffentlichungspflichten umzugehen ist.

Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz sollen das Amtsgeheimnis abgeschafft und das Grundrecht auf Information für Bürgerinnen und Bürger verankert werden. Mit dem nun präsentierten Entwurf soll das individuelle Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Es muss aber - wie in den vergangenen Monaten bereits klargestellt - für die Städte und Gemeinden ein nachvollziehbares Vorgaben- und Regelwerk dazu geben, wie man vor allem mit dem Thema proaktive Veröffentlichungspflichten umgehen soll.

"Der vorliegende Kompromiss ist ein gangbarer Weg, der vor allem auch die knappen personellen Ressourcen kleinerer Gemeinden berücksichtigt. Der Bund ist nun gefordert, die technischen Möglichkeiten für die Veröffentlichung und Verknüpfung von Daten zur Verfügung zu stellen."
Andrea Kaufmann, Präsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbandes und Vizepräsidentin des Österreichischen Gemeindebundes

Mit der Stärkung der persönlichen Informationsfreiheit hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, Informationen von der Gemeinde einzuholen - und das ist auch gut so. Jedoch darf Transparenz auch nicht zum Hemmnis einer effizienten Verwaltungsführung für die Gemeinden werden, denn sie stehen zudem auch stets im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Auch deswegen einmal mehr der Appell: Es braucht klare Vorgaben und Regeln.

06.10.2023