Kaufmann zu Gemeindefinanzen: „Gemeinden mit dem Rücken zur Wand“

Andrea_Kaufmann

Die Städte und Gemeinden stellen ihren Bürger:innen auf vielen Ebenen, darunter etwa Kinderbetreuung, Pflege und Gesundheit oder ÖPNV, die gesamte Infrastruktur der Daseinsvorsorge zur Verfügung. Doch der Preis für hohe Lebensqualität, Zukunftschancen, Sicherheit und Stabilität ist hoch – und angesichts der Situation in Sachen Budgetierung, Finanzierung und Ausgabendynamik werden die finanziellen Herausforderungen künftig nicht mehr zu stemmen sein.

Zwar hat sich bei der Prognose der Einnahmen aus Gemeinde-Ertragsanteilen durch die am 3. Oktober mit Finanzminister Brunner ausverhandelten und bereits eingerechneten 300 Millionen Euro an Sondervorschüssen für 2024 gegenüber bisher eine leichte Verbesserung ergeben – allerdings, so Gemeindeverbands-Präsidentin Andrea Kaufmann, stagnieren die Ertragsanteile 2024 immer noch auf dem Niveau von 2022 und können bei weitem nicht mit den massiven Kosten- und Ausgabensteigerungen mithalten: „Selbst in finanzstarken Städten und großen Gemeinden sehen derzeitige Budgetentwürfe hohe Rücklagenentnahmen oder gar Darlehensaufnahmen zur Finanzierung der laufenden Ausgaben vor. Die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Die Zahl der Abgangsgemeinden wird ohne zusätzliche Mittel besorgniserregend steigen“, so Kaufmanns Ausblick. 

Insbesondere die hohe Inflation verursacht eine regelrechte Ausgabenexplosion bei den Gemeinden. Wobei erschwerend hinzukommt, dass ein Großteil der Ausgaben von den Gemeinden kaum beeinflusst werden kann, wie insbesondere die Transfers ans Land für den Landesgesundheitsfonds, Sozialfonds oder Rettungsfonds. Hier sind die Gemeinden mit Steigerungsraten im zweistelligen Bereich mit bis zu 30 Prozent konfrontiert. „Mit der Landesumlage machen diese Transferzahlungen ans Land durchschnittlich annähernd 50 Prozent der gesamten Einnahmen aus den für die Gemeinden essenziellen Ertragsanteilen aus“, so Andrea Kaufmann.

Auf der anderen Seite sind die Gemeinden auch aufgrund des Versorgungsauftrages des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes sehr gefordert, in die Infrastruktur sowie in den notwendigen Personalaufbau zu investieren. „So werden binnen zwei Jahren über 100 neue Gruppen in den elementarpädagogischen Einrichtungen geschaffen“, verdeutlicht die VGV-Präsidentin. 

Es führt kein Weg an der dauerhaften Mitfinanzierung der Personalkosten durch den Bund vorbei – abgesehen von dessen Aufgabe, das nötige Personal bzw. die entsprechende Ausbildung auch sicherzustellen. Deswegen ist es absolut notwendig, dass die Städte und Gemeinden einen wesentlichen Anteil aus den im Zuge des Finanzausgleichs verhandelten Mitteln des Zukunftsfonds erhalten.

Auch ist der Bund mit Blick auf den Westen gefordert, weitere Faktoren zu berücksichtigen. Vor allem, wenn es um die Neuverteilung der Strukturfonds-Gelder beim neuen Finanzausgleich geht: Dass die westlichen Bundesländer und insbesondere Vorarlberg aufgrund des deutlich höheren Preis- und Lohnniveaus mit vergleichsweise besonders hohen Kosten betroffen sind, verdeutlichen die hohen negativen Maastricht-Ergebnisse der vergangenen Jahre, sagt Kaufmann: „Deshalb braucht es auch einen höheren Anteil am Strukturfonds für die Vorarlberger Gemeinden, durch treffsicherere und faire Verteilungsparameter.“

10.11.2023