Testen ab 15. März: Das muss man darüber wissen

Hände halten Testkit für Corona-Selbsttests

Ab Montag, 15. März, können in Vorarlberg als erster Pilotregion Restaurants wieder aufsperren sowie Veranstaltungen und Selbsthilfegruppen wieder stattfinden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren dürfen wieder zu verschiedenen Aktivitäten zusammenkommen. 

Ein negativer Testnachweis ist Voraussetzung, um die Öffnungsangebote auch nutzen zu können. Neben den bereits bekannten Antigen-Tests und PCR-Tests werden für die Bereiche Kinder und Jugend sowie Veranstaltungen zum ersten Mal auch Selbsttests verwendet, die auch bereits in den Schulen eingesetzt werden.

Welche Testmöglichkeiten es gibt, deren Gültigkeitsdauer und wo man sich testen lassen kann, zeigt dieses Schaubild des Landes:

Die verschiedenen Testmöglichkeiten aufgelistet

  • PCR-Tests sind die sichersten Tests beim Nachweis von SARS-CoV-2. Mit einem negativen PCR-Nachweis kann man deshalb bis zu 72 Stunden nach der Testung das erweiterte Angebot nutzen.
  • Antigen-Tests werden wie bisher von medizinisch qualifiziertem Personal durchgeführt. Sie gelten maximal 48 Stunden ab Testung. Darunter fallen auch Selbsttests, die in Teststraßen oder anderen „offiziellen“ Abnahmestellen unter Aufsicht durchgeführt werden
  • Selbsttests zuhause sind 24 Stunden ab Testung gültig. Sie haben nur einen eingeschränkten Geltungsbereich. Mit den Selbsttests erhält man einen QR-Code, mit dem man sich auf einer technischen Plattform des Landes registriert. Das Nachweis-System wird technisch vom Land Vorarlberg vorbereitet und umgesetzt.

Anmeldung zu den Testungen wie bisher auf: www.vorarlberg.at/coronatest

Gebrauchsanweisung für Selbsttests

Auch Gemeinden geben Selbsttests an die Bürger ab bzw. werden in den gemeindeeigenen Teststationen künftig Selbsttests durchgeführt. Wir haben hier die wichtigsten Anleitungen und Informationen zusammengestellt.

Allgemeine Informationen zu den Öffnungsschritten finden sich auch auf www.vorarlberg.at/corona.

14.03.2021