Der Finanzausgleich (FAG) regelt in Österreich die Aufteilung der Einnahmen des Staates – vor allem aus Steuern und Abgaben – auf Bund, Länder und Gemeinden.
Der Finanzausgleich ist eine einvernehmliche Vereinbarung, die nicht von der Bundesregierung, sondern von den Finanzausgleichspartnern verhandelt und beschlossen wird. Die Finanzausgleichspartner sind das Bundesministerium für Finanzen, die Landeshauptleute bzw. Landesfinanzreferentinnen oder –referenten sowie der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund.
Der FAG hat eine zeitliche Befristung von fünf Jahren. Er muss also immer wieder neu verhandelt werden. Der letzte gültige Finanzausgleich stammte aus dem Jahr 2017 und war faktisch - mit gewissen Übergangsregeln - bis 2021 gültig. Im November 2023 ist ein neuer Pakt zustande gekommen. In intensiven Debatten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wurde bis zuletzt um die Aufteilung der mehr als 100 Milliarden Euro an Steuergeld gerungen.
Inhalt der FAG-Verhandlungen ist auch die Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Der FAG regelt, welche Ebene welche Leistungen zu erbringen und zu finanzieren hat. Kommen im Lauf der FAG-Periode neue Aufgaben dazu, müssen die Finanzausgleichspartner deren Finanzierung gesondert verhandeln. In diesen Fällen schließen Bund, Länder, Städte und Gemeinden in der Regel so genannte „15a-Verträge“ ab. Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung wurde zum Beispiel lange über eine 15a-Vereinbarung geregelt.
Grundsätzlich werden die Finanzmittel – die Ertragsanteile – abhängig von der Bevölkerungszahl an die Gemeinden verteilt. Je mehr Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz eine Gemeinde hat, desto höher ist ihr Anteil. Zudem erhalten Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über den „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“ mehr Geld.
Eine Stadt mit einer Bevölkerung von mehr als 50.000 Personen erhält etwa den 1,5-fachen Anteil pro Kopf. Diese Regelung geht in ihren Grundzügen auf die Nachkriegszeit zurück. Damals hatten größere Städte massivere Kriegsschäden zu verzeichnen und benötigten daher mehr finanzielle Mittel für den Wiederaufbau. Heute wird der größere Anteil mit den „überörtlichen Aufgaben“ der Städte argumentiert. Das bedeutet, Städte stellen Angebote zur Verfügung, die auch von der Bevölkerung des Umlands genutzt werden. Dazu zählen etwa Schwimmbäder, Museen, Theater oder Sporteinrichtungen.