Wie stelle ich Freizeitpersonal in der Schülerbetreuung am besten an

Spielende Kinder vor der Volksschule Lauterach

Im Sommer 2020 hat das Land Vorarlberg in Kooperation mit dem Vorarlberger Gemeindeverband die „Schulische Assistenz und Freizeitbetreuung GmbH Vorarlberg“ – kurz SAF GmbH – gegründet. Bisher fungiert diese GmbH als Anstellungsträger für Schulassistent:innen. Ab dem kommenden Schuljahr können in einem ersten Schritt auch Lehrer:innen, die in der Schülerbetreuung tätig sind, über die SAF GmbH angestellt werden. 

Für alle anderen Schülerbetreuer:innen, Freizeitpädagog:innen oder andere Betreuungspersonen, ist eine Anstellung in der SAF GmbH noch nicht möglich.

Für Lehrpersonal, das Aufgaben in der Schülerbetreuung übernimmt, gibt es damit folgende Anstellungsvarianten: 

In der SAF GmbH angestellt werden können

  • Lehrpersonen, die in der schulischen Tagesbetreuung tätig sind (Ganztagesschule).
  • Lehrpersonen, die in der schulischen und außerschulischen Betreuung tätig sind, befristet auf zwei Jahre.

Nicht in der SAF GmbH angestellt werden können

Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler ausschließlich außerschulisch betreuen (klassische Mittags- oder Nachmittagsbetreuung). Sie müssen also weiterhin entweder über die Gemeinde selbst, einen ausgegliederten Rechtsträger, über den Verein Schülerbetreuung des Vorarlberger Gemeindeverbands oder über die Kinderbetreuung Vorarlberg angestellt werden.

Situation genau prüfen!

Lehrer:innen in der Freizeitbetreuung an Schulen müssen ab dem kommenden Schuljahr ein zweites Anstellungsverhältnis eingehen. Eine gemeinsame Abrechnung der Leistungen von Unterricht bzw. Schule und Freizeit bzw. Schülerbetreuung ist nicht mehr möglich. Der Gemeindeverband empfiehlt den Gemeinden in Abstimmung mit den in der Schülerbetreuung tätigen Lehrer:innen genau zu prüfen, welches der geeignete Anstellungsträger in ihrer speziellen Situation ist.

Beratung bietet das Land Vorarlberg, Alexandra Mattle.
Bei Fragen können Sie sich aber auch an Michael Tinkhauser, Vorarlberger Gemeindeverband, wenden.

Besteht in Ihrer Gemeinde der Wunsch, Personal über die SAF GmbH anzustellen?

Wir bitten Sie um Rückmeldung bis 26. Februar 2021 über folgendes Bedarfserhebungsformular.

Als Orientierungshilfe sehen Sie sich bitte die Übersicht über die möglichen Betreuungsformen der Schülerbetreuung in Vorarlberg an.

10.02.2021