Vorarlberg hat 96 Gemeinden. Über sie gibt es einiges zu erzählen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen, aber auch Kurioses über Land und Leute.
Vorarlberg ist verglichen mit anderen Bundesländern eher kleinteilig strukturiert. Insgesamt zählt Vorarlberg 96 Gemeinden.
Gemessen an Einwohnern ist Dünserberg (Bezirk Feldkirch) die kleinste Gemeinde Vorarlbergs. 144 Menschen leben in Dünserberg. Warth (Bezirk Bregenz) ist mit 161 Einwohnerinnen und Einwohnern nur ein wenig größer. Auf dem dritten Platz liegt ebenfalls im Bezirk Bregenz die Gemeinde Schröcken mit 211 Bewohnerinnen und Bewohnern. (Quelle: Land Vorarlberg, Stand Juni 2019)
Flächenmäßig ist Röns die kleinste Gemeinde in Vorarlberg. Der Ort im Bezirk Feldkirch hat eine Fläche von 1,45 km2. Die zweitkleinste Kommune Vorarlbergs mit einer Fläche von 1,64 km² ist Stallehr (Bezirk Bludenz), gefolgt von Röthis (Bezirk Feldkirch) mit 2,73 km².
Gemessen an der Fläche ist Gaschurn mit 175,38 km² die größte Gemeinde in Vorarlberg, hat allerdings nur 1.463 Bewohnerinnen und Bewohner. (Quelle: Land Vorarlberg, Stand Juni 2019)
St. Gallenkirch liegt mit 128,07 km² an zweiter Stelle. Beide Gemeinden liegen im Bezirk Bludenz. Flächenmäßig den dritten Platz belegt mit Dornbirn eine Stadt. Ihr Gebiet dehnt sich auf 120,92 km² aus. Gemessen an Einwohnerinnen und Einwohnern ist Dornbirn die größte Gemeinde Vorarlbergs. In der größten Stadt Vorarlbergs leben 51.930 Menschen. (Quelle: Land Vorarlberg, Stichtag 31. Dezember 2023)
Die Landeshauptstadt Bregenz ist gemessen an ihrer Bevölkerung (29.652) die drittgrößte Gemeinde in Vorarlberg. Feldkirch liegt mit 36.415 Bewohnerinnen und Bewohnern noch vor Bregenz (Quelle: Land Vorarlberg, Stichtag 31. Dezember 2023).
Bevölkerungsstatistik Dezember 2023 - Land Vorarlberg
In Vorarlberg gibt es fünf Städte: Bregenz, Dornbirn, Hohenems, Feldkirch und Bludenz. Bregenz ist Landeshauptstadt, Dornbirn ist die größte Stadt.
Das zweitkleinste Bundesland Österreichs ist in vier Verwaltungsbezirke eingeteilt: Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz. Bludenz ist gemessen an der Fläche der größte Bezirk, Dornbirn der kleinste.
In Vorarlberg gibt es zwölf Marktgemeinden. Es sind das: Bezau, Hard, Hörbranz, Lauterach, Wolfurt und Egg im Bezirk Bregenz, Lustenau im Bezirk Dornbirn sowie Frastanz, Götzis und Rankweil im Bezirk Feldkirch. Im Bezirk Bludenz besitzen Nenzing und Schruns das Marktrecht. Lustenau ist mit 23.174 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Marktgemeinde in Vorarlberg. (Quelle: Land Vorarlberg, Stand Juni 2019). Am längsten besitzt Rankweil das Marktrecht (seit 1618), jüngstes Mitglied im Reigen der Marktgemeinden ist Egg. Die größte Gemeinde im Bregenzerwald kam 2019 dazu.
In Vorarlberg wird ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin direkt von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde gewählt. Die Wahl findet immer am Tag der Gemeindevertretungswahlen statt. Das bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler an diesem Tag zwei Stimmen abgeben können. Mit einer wählen sie eine Partei in die Gemeindevertretung, mit der anderen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Bürgermeisteramt. Erhält keine Kandidatin oder kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (50 Prozent plus eine Stimme), findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt. Zur Wahl stehen dann die beiden Kandidatinnen oder Kandidaten mit dem höchsten Stimmenanteil.
Für die Gemeindevertretungs- und die Bürgermeisterwahlen kommen erst beim Urnengang im September 2020 zum ersten Mal zwei eigene Stimmzettel zum Einsatz. Davor standen sowohl die Gemeindevertretung als auch die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister auf einem Stimmzettel zur Wahl. Nachdem dies immer wieder zu Verwirrungen bei Bürgerinnen und Bürgern führte, wurde 2017 die gesetzliche Grundlage geändert.
Von den 96 Vorarlberger Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern übt rund ein Drittel neben dem Bürgermeisteramt einen zivilen Beruf aus. Die Arbeitsbelastung eines Bürgermeisters hat mit den Aufgaben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. 60 bis 70 Wochenstunden sind keine Seltenheit.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben Anspruch auf eine Altersversorgung. 1973 erreichte der Vorarlberger Gemeindeverband die Einrichtung eines Bürgermeister-Pensionsfonds. Zuvor erhielten die Ortschefs nur eine Entschädigung für ihre aktiven Tätigkeiten. Gemeindeoberhäupter, die ihre Funktion ab 1999 angetreten sind, werden pensionsrechtlich wie alle Bürgerinnen und Bürger behandelt.
Vor allem die Aufgaben und die zeitliche Belastung der Gemeindechefs und –chefinnen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Managerqualitäten sind heute deutlich wichtiger als die Repräsentation. Die Verantwortung eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin einer Kommune mit 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann man heute mit der Geschäftsführung eines mittelständischen Unternehmens vergleichen. Wie dieser beschäftigt er rund 30 Personen.