Beste Lösung zur Klärschlammverwertung gesucht

Die Monoverbrennung von Klärschlamm mit nachgeschalteter Rückgewinnung von Phosphor aus der Verbrennungsasche gilt als eine vielversprechende Technologie.

Auf Ansuchen der Vorarlberger Abwasserreinigungsanlagen (ARA) haben das Land und der Gemeindeverband eine Studie erstellen lassen, um eine langfristige Lösung zur Behandlung und Entsorgung von Klärschlammen zu finden. „Aus fachlicher Sicht und auch bei wirtschaftlicher Betrachtung wird der Bau einer eigenen thermischen Verwertungsanlage in Vorarlberg empfohlen“, fasste Landeshauptmann Markus Wallner gemeinsam mit Landesrat Daniel Zadra und Bürgermeister Rainer Siegele als zuständiges Präsidiumsmitglied des Vorarlberger Gemeindeverbandes im Pressefoyer am Dienstag, 13. Dezember, die Ergebnisse zusammen. Nun gelte es, in Abstimmung mit den Abwasserverbänden die Standort- und Kostenfragen zu klären, um im ersten Quartal 2023 mit der Detailprojektierung beginnen zu können.

In den Vorarlberger Abwasserreinigungsanlagen (ARA) fallen jährlich etwa 40.000 Tonnen Klärschlamm an, davon rund 10.000 Tonnen Trockensubstanz.  Sie beinhalten einerseits Nährstoffe wie Stickstoff, Kalium und Phosphor, andererseits können sie mit biologisch schwer abbaubaren Substanzen, Schwermetallen, pathogenen Keimen sowie mit hormonell wirksamen Substanzen belastet sein.

Bisher war eine Kompostierung des Klärschlammes mit anschließender Ausbringung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau gängige Praxis. Diese Art der Verwertung ist zwar auf Basis des Vorarlberger Bodenschutzgesetzes bzw. der Bodenschutzverordnung zulässig, de facto aber unmöglich. Dies zum einen deshalb, weil AMA und V-Milch keine Klärschlammkomposte auf den Flächen ihrer unter Vertrag stehenden LandwirtInnen zulassen, und zum anderen durch verschärfte Bodenschutzbestimmungen, die nun deutlich geringere zulässige Ausbringungsmengen als früher vorsehen und Vorsorgegründe hinsichtlich organischer Schadstoffe verlangen.

Variantenstudie zeigt: Bau eigener Verwertungsanlage optimal

Der Vorarlberger Gemeindeverband hat über Ausschreibungen zeitlich befristete Lösungen – bis Ende 2024 mit teilweisen Verlängerungsoptionen bis maximal 2027 – gefunden. Dabei geht nur noch eine geringe Menge Klärschlamm in die Kompostierung, der überwiegende Teil aber zur Verbrennung in die Schweiz und nach Deutschland. In diesen beiden Ländern ist bei der thermischen Verwertung eine verpflichtende Phosphorrückgewinnung bereits in geltendes Recht umgesetzt. Diese Variante wird seitens der EU forciert und auch in Österreich sind im zuständigen Bundesministerium bereits entsprechende Gesetzesinitiativen auf dem Weg. Im Begutachtungsentwurf der Abfallverbrennungsverordnung ist die verpflichtende Phosphorrückgewinnung für ARA ab 20.000 Einwohner ab dem Jahr 2030 vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung in Bälde in Kraft tritt.

„Die Monoverbrennung von Klärschlamm mit nachgeschalteter Rückgewinnung von Phosphor aus der Verbrennungsasche gilt hier als eine vielversprechende Technologie“, sagte Rainer Siegele als für den Bereich Abfallwirtschaft zuständiges Mitglied des erweiterten Präsidiums des Vorarlberger Gemeindeverbandes. Auf Initiative des Gemeindeverbandes wurde gemeinsam mit dem Land Vorarlberg nach technischen Vorprüfungen die gegenständliche Variantenstudie ausgeschrieben. Darin werden mögliche Varianten der thermischen Verwertung von Klärschlämmen dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Sinnhaftigkeit einer eigenen thermischen Verwertungsanlage liege auf der Hand, erklärt Siegele. Die Vorteile sind:

  • Entsorgungssicherheit durch eigene Anlage
  • Unabhängigkeit von zukünftiger Entwicklung der Energiepreise
  • Regionale Kreislaufwirtschaft, Wärmeenergie, später Phosphor möglich
  • Durch die Abwärme der Verbrennung kann die Trocknung betrieben werden; daher Energie nur zur Initiierung notwendig
  • Stabile und langfristig kalkulierbare Entsorgungskosten für die ARA
  • Deutlich weniger Abhängigkeit von volatilen Energiemärkten gegenüber ausschließlicher Trocknung
  • Minimierung der Verkehrsbelastung

„Nun müssen rasch Gespräche bezüglich möglicher Standorte aufgenommen werden. Zudem sind die Verfügbarkeit der benötigten Grundstücke und Grundstückskosten zu klären und die Zustimmung aller Abwasserverbände zu einer solchen gemeinsamen Lösung abzufragen, um im ersten Quartal 2023 die Detailprojektierung starten zu können“, führte Siegele aus. Mit der Durchführung wurde die aqua consult Ingenieur GmbH, Hannover beauftragt.


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15.12.2022