Es wird jedem Haushaltsvorstand die Möglichkeit eingeräumt sich bis zum 31. März 2023 beim Gemeindeamt zu melden, um die Hand-und Zugdienste für das Jahr 2023 in natura abzuleisten.
Die Arbeitsleistung ist im Ausmaß von einer Tagschicht zu 8 Stunden zu leisten. Erfolgt keine Meldung, werden die Hand- und Zugdienste als Ersatzleistung in Form einer Geldleistung automatisch im April/Mai 2023 vorgeschrieben.
Folgende Tätigkeiten können als Arbeitsleistung erbracht werden (Die Zuordnung der Tätigkeit und der Arbeitstag erfolgt durch die Gemeinde, die genaue Tätigkeit kann nicht gewählt werden):
- Winterdienst (Bushäuschen, Plätze, etc. räumen)
- Instandhaltungsarbeiten auf Gehsteigen, öffentlichen Straßen und Plätzen (Reinigen der Glasscheiben bei den Bushäuschen, Entfernung von Müll, etc.)
- Kanalarbeiten
- Beseitigung bzw. Mithilfe bei Folgen von Elementarereignissen