Hand- und Zugdienste

26.02.2023 00:00

Es wird jedem Haushaltsvorstand die Möglichkeit eingeräumt sich bis zum 31. März 2023 beim Gemeindeamt zu melden, um die Hand-und Zugdienste für das Jahr 2023 in natura abzuleisten.

Die Arbeits­leistung ist im Ausmaß von einer Tagschicht zu 8 Stunden zu leisten. Erfolgt keine Meldung, werden die Hand- und Zugdienste als Ersatz­leistung in Form einer Geldleistung automatisch im April/Mai 2023 vorgeschrieben. 

Folgende Tätigkeiten können als Arbeitsleistung erbracht werden (Die Zuordnung der Tätigkeit und der Arbeitstag erfolgt durch die Gemein­de, die genaue Tätigkeit kann nicht gewählt werden):

  • Winterdienst (Bushäuschen, Plätze, etc. räumen) 
  • Instandhaltungsarbeiten auf Gehsteigen, öffentlichen Straßen und Plätzen (Reinigen der Glasscheiben bei den Bushäuschen, Entfernung von Müll, etc.) 
  • Kanalarbeiten 
  • Beseitigung bzw. Mithilfe bei Folgen von Elementarereignissen

26.02.2023