Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss ab der Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro erhöht. Mit dem heuer vom Bund einmalig an die Länder vergebenen Zweckzuschuss zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten wird die Förderung des Landes nochmals aufgestockt. Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt ebenfalls 330 Euro, sodass einkommensschwache Haushalte für die laufende Heizperiode 2022/2023 in Summe 660 Euro ausbezahlt bekommen.
Zudem gelten für den Heizkostenzuschuss PLUS höhere Einkommensgrenzen, um damit eine deutlich erweiterte Zielgruppe zu erreichen. Die Entlastung soll bis in die untere Mittelschicht reichen und somit rund 40 Prozent der Vorarlberger Haushalte zugute kommen.
Für den laufenden Winter haben ca. 15.000 Vorarlberger Haushalte den landeseigenen Heizkostenzuschuss beantragt. Für den Heizkostenzuschuss PLUS werden bis zu 60.000 Haushalte anspruchsberechtigt sein, denn für dessen Bezug gelten zum einen höhere (Netto-)Einkommensgrenzen – z.B. für einen 1-Personenhaushalt 1.860 Euro, für einen 2-Personenhaushalt 2.790 Euro – und zum anderen wird im Unterschied zum Heizkostenzuschuss des Landes bei Mehrpersonenhaushalten bei der Gewichtung der Einkommensbemessung nicht zwischen erwachsenen Personen und Kindern unterschieden. Dadurch sollen vom Heizkostenzuschuss PLUS vor allem auch die von der Teuerung besonders betroffenen Alleinerziehenden-Haushalte profitieren.
Einfache Abwicklung
Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes für die Heizperiode 2022/23 erhalten hat, braucht dafür keinen erneuten Antrag zu stellen. Alle weiteren Haushalte, die die Bezugskriterien für den Heizkostenzuschuss PLUS erfüllen, können diesen vom 06. März bis 31. Mai 2023 im Gemeindeamt Düns beantragen. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.
Netto-Einkommensgrenzen pro Haushalt für den "Heizkostenzuschuss PLUS" (Anm. HH = Haushalt):
1 Personen HH 1.860 Euro
2 Personen HH 2.790 Euro
3 Personen HH 3.226 Euro
4 Personen HH 3.648 Euro
5 Personen HH 4.070 Euro
6 Personen HH 4.492 Euro
7 Personen HH 4.914 Euro
Jede weiter Person ´422 Euro
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Wichtig:
Alle Haushalte, die bereits eine Förderung für die Heizperiode 2022/2023 erhalten haben, müssen keinen Antrag ausfüllen. Die zusätzliche Förderung in Höhe von 330 Euro wird automatisch von der Gemeinde Düns bis Ende März 2023 überwiesen.