Heizkostenzuschuss PLUS

09.05.2023 07:00

heizkosten

Zusätzlich zum bisher bekannten Heizkostenzuschuss kann bis 31. Mai 2023 im Gemeindeamt ein Heizkostenzuschuss PLUS in der Höhe von 330 Euro beantragt werden. Es gelten höhere Einkommensgrenzen, um damit eine deutlich erweiterte Zielgruppe zu erreichen. 

Wer den Heizkostenzuschuss für die Periode 2022/2023 bereits erhalten hat, bekommt den Heizkostenzuschuss PLUS ohne neuerliche Vorlage der Einkommensnachweise. 

Bezieher von Sozialhilfe erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS ohne Antragstellung direkt von den Bezirkshauptmann­schaften. 

Die Antragstellung kann auch digital erfolgen.  

Antrag auf Gewährung Heizkostenzuschuss PLUS 

09.05.2023