Heizkostenzuschuss PLUS

Heizung

Bis zum 31.05.2023 kann bei der Gemeinde (persönlich oder über die Gemeindehomepage) der Heizkostenzuschuss PLUS beantragt werden. Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung, etc.) nachzuweisen. Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt 330 €. Sozialhilfeempfänger erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS direkt von den Bezirkshauptmannschaften. Wenn Sie bereits den Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg in der letzten Heizperiode 2022/2023 erhalten haben, erhalten sie auch den Heizkostenzuschuss PLUS direkt bei der Gemeinde. Ein neuerlicher Nachweis des Einkommens ist nicht notwendig.

Einkommensgrenzen:

1 Personen Haushalt 1.860 Euro

2 Personen Haushalt 2.790 Euro

3 Personen Haushalt 3.226 Euro

4 Personen Haushalt 3.648 Euro

5 Personen Haushalt 4.070 Euro

6 Personen Haushalt 4.492 Euro

7 Personen Haushalt 4.914 Euro

Jede weitere Person + 422 Euro

Formular: Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses PLUS 2023 (vorarlberg.gv.at) 

13.03.2023