Betteln – Verhaltensempfehlung der Gemeinden

Eine seit einiger Zeit geltende neue Rechtslage und die vermehrte Wahrnehmung von Menschen, die auf öffentlichen Plätzen um Almosen bitten, führen zu Verunsicherungen in der Bevölkerung. Viele Menschen stellen sich die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Hilft die Spende den Betroffenen wirklich oder muss gesammeltes Geld „abgegeben“ werden? Soll man etwas geben oder eher nicht?

Auch wenn dies eine persönliche Angelegenheit bleibt, die jeder für sich entscheiden muss und es weder eine Pflicht zu spenden noch ein Recht des Bettlers, das Erwünschte zu bekommen gibt, können sachliche Informationen helfen.

Was ist verboten, was ist erlaubt?

Gesetzlich ist das Bettelwesen im Landes-Sicherheitsgesetz geregelt.

Erlaubt ist das „stille“, nicht aufdringliche und nicht organisierte Erbitten von Almosen an öffentlichen Orten. Verboten ist das Betteln, wenn es in aufdringlicher Weise erfolgt, z.B. durch Verhaltensweisen wie sich in-den-Weg-Stellen und damit andere Personen am ungestörten Weitergehen hindern, penetrantes Einreden, Anfassen, Begleiten, Nachgehen oder Beschimpfen etc. Auch Kinder dürfen nicht betteln oder zum Betteln mitgenommen werden. Verboten ist auch das organisierte Betteln und das Betteln von Haus zu Haus – darunter fällt auch das häufig anzutreffende Anbieten von Sachen gegen eine Spende durch Studenten an der Haustüre.

Laut Gesetz ist von einer organisierten Gruppe auszugehen, wenn drei oder mehrere Personen systematisch betteln, wenn beispielsweise eine Gruppe von Personen gemeinsam mit einem Fahrzeug zu den Orten anreist, wo gebettelt werden soll, oder wenn nach demselben Muster gebettelt wird oder wenn der Bettelertrag unter den Bettlern aufgeteilt wird oder (teilweise) an Dritte abgegeben werden muss.

Die Einhaltung dieser Verbote wird durch die Polizei überwacht.

Auf privaten Liegenschaften wie z.B. in Einkaufszentren, Gastlokalen oder Gastgärten, Hauseingängen) kann der Inhaber das Betteln im Rahmen des Hausrechtes untersagen.

Warum müssen bei uns Menschen überhaupt betteln?

Vorarlberg verfügt über eine sehr dichtes soziales Netz; es gibt ein großes und breites Angebot an Hilfe und Unterstützung. Der Staat unterstützt bedürftige Menschen direkt oder stellt den Hilfsorganisationen Geld zur Verfügung. Zahlreiche soziale Einrichtungen haben Anlaufstellen für Bedürftige und helfen bei der Suche nach Arbeit, Wohnung oder bieten Aufenthaltsräume und Verpflegung an. Es muss daher niemand, der in Vorarlberg lebt, für seinen Lebensunterhalt betteln.

Woher kommen die Bettler, wem kommen die Spenden wirklich zu Gute?

Laut Caritas kommt der Großteil der Bettler aus den ärmsten Gebieten Europas, vorwiegend aus Rumänien. Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit Betteln verdienen müssen, sind zweifellos arm und bedürftig. Beobachtungen der Polizei deuten aber darauf hin, dass Menschen, die in Österreich betteln, oft in weit verzweigte Organisationen eingebettet sind. Es wird vermutet, dass sie das, was sie beim Betteln verdienen, zumindest zum Teil weitergeben müssen.

Wie kann man diesen Menschen wirksam helfen?

Um sicher zu gehen, dass die Hilfe auch direkt den Menschen und nicht organisierten Bettelbanden zugutekommt, ist es im Zweifel mitunter sinnvoller, ein konkretes Projekt im Herkunftsland der Bettler zu unterstützen oder das Geld einer Organisation zu geben, die sich der Armutsbekämpfung widmet.

Niemand muss ein schlechtes Gewissen haben, Nein zu sagen. Bettelnde Menschen haben aber ein Recht auf menschenwürdige Behandlung. Für Menschen, die in großer Armut leben, kann es bereits eine Hilfe sein, wenn ihnen die Mitmenschen mit Aufmerksamkeit und Achtung begegnen.

23.02.2015