Eine seit einiger Zeit geltende neue
Rechtslage und die vermehrte Wahrnehmung von Menschen, die auf öffentlichen
Plätzen um Almosen bitten, führen zu Verunsicherungen in der Bevölkerung. Viele
Menschen stellen sich die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Hilft die
Spende den Betroffenen wirklich oder muss gesammeltes Geld „abgegeben“ werden?
Soll man etwas geben oder eher nicht?
Auch wenn dies eine persönliche
Angelegenheit bleibt, die jeder für sich entscheiden muss und es weder eine
Pflicht zu spenden noch ein Recht des Bettlers, das Erwünschte zu bekommen
gibt, können sachliche Informationen helfen.
Was ist verboten, was ist erlaubt?
Gesetzlich ist
das Bettelwesen im Landes-Sicherheitsgesetz geregelt.
Erlaubt ist das „stille“, nicht
aufdringliche und nicht organisierte Erbitten von Almosen an öffentlichen
Orten. Verboten ist das Betteln, wenn es in aufdringlicher Weise erfolgt, z.B.
durch Verhaltensweisen
wie sich in-den-Weg-Stellen und damit andere Personen am ungestörten
Weitergehen hindern, penetrantes Einreden, Anfassen, Begleiten,
Nachgehen oder Beschimpfen etc. Auch Kinder dürfen nicht betteln oder zum
Betteln mitgenommen werden. Verboten ist auch das organisierte Betteln und das
Betteln von Haus zu Haus – darunter fällt auch das häufig anzutreffende Anbieten von Sachen gegen eine
Spende durch Studenten an der Haustüre.
Laut
Gesetz ist von einer organisierten Gruppe auszugehen, wenn drei oder mehrere
Personen systematisch betteln, wenn beispielsweise eine Gruppe von Personen
gemeinsam mit einem Fahrzeug zu den Orten anreist, wo gebettelt werden soll,
oder wenn nach demselben Muster gebettelt wird oder wenn der Bettelertrag unter
den Bettlern aufgeteilt wird oder (teilweise) an Dritte abgegeben werden muss.
Die Einhaltung dieser Verbote wird durch
die Polizei überwacht.
Auf privaten Liegenschaften wie z.B. in
Einkaufszentren, Gastlokalen oder Gastgärten, Hauseingängen) kann der Inhaber
das Betteln im Rahmen des Hausrechtes untersagen.
Warum müssen bei uns Menschen überhaupt betteln?
Vorarlberg verfügt über eine sehr dichtes
soziales Netz; es gibt ein großes und breites Angebot an Hilfe und
Unterstützung. Der Staat unterstützt bedürftige Menschen direkt oder stellt den
Hilfsorganisationen Geld zur Verfügung. Zahlreiche soziale Einrichtungen haben
Anlaufstellen für Bedürftige und helfen bei der Suche nach Arbeit, Wohnung oder
bieten Aufenthaltsräume und Verpflegung an. Es muss daher niemand, der in
Vorarlberg lebt, für seinen Lebensunterhalt betteln.
Woher kommen die Bettler, wem kommen die Spenden wirklich zu Gute?
Laut Caritas kommt der Großteil der Bettler aus den
ärmsten Gebieten Europas, vorwiegend aus Rumänien. Menschen, die ihren
Lebensunterhalt mit Betteln verdienen müssen, sind zweifellos arm und bedürftig.
Beobachtungen der Polizei deuten aber darauf hin, dass Menschen, die in
Österreich betteln, oft in weit verzweigte Organisationen eingebettet sind. Es
wird vermutet, dass sie das, was sie beim Betteln verdienen, zumindest zum Teil
weitergeben müssen.
Wie
kann man diesen Menschen wirksam helfen?
Um sicher zu gehen, dass die Hilfe auch direkt den Menschen und nicht
organisierten Bettelbanden zugutekommt, ist es im Zweifel mitunter sinnvoller,
ein konkretes Projekt im Herkunftsland der Bettler zu unterstützen oder das
Geld einer Organisation zu geben, die sich der Armutsbekämpfung widmet.
Niemand muss ein
schlechtes Gewissen haben, Nein zu sagen. Bettelnde Menschen haben aber ein Recht auf
menschenwürdige Behandlung. Für Menschen, die in großer Armut leben, kann es
bereits eine Hilfe sein, wenn ihnen die Mitmenschen mit Aufmerksamkeit und
Achtung begegnen.