26. Sitzung der Gemeindevertretung

BESCHLÜSSE

1. Bürgermeister Walter Rauch begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

2.  Die Niederschrift vom 30.04.2019 wird einstimmig genehmigt.

3. Der Bürgermeister informiert, dass seitens der Bauwerber für das Baugrundstück 1973 ein Antrag auf Ausnahme vom Gesamtbebauungsplan Bassig, zur Errichtung eines Mehrparteienhauses, eingebracht worden ist. Dieser sieht auf der gegenständlichen Grundparzelle eine maximale Baunutzungszahl (BNZ) von 45, in offener, halboffener und geschlossener Bebauung vor. Für das geplante Bauvorhaben wird laut eingereichtem Projekt eine BNZ von 57,84 beantragt. Zudem ist im Bebauungsplan BW2 eine Höchstgeschosszahl mit 2,5 (mittlere Traufenhöhe 8 m), ohne Berücksichtigung eines Untergeschosses vorgegeben. Beantragt wird eine Höchstgeschosszahl von 3, mit einer mittleren Traufenhöhe von 10,64 m über dem Naturgelände. Gemäß § 30 RPG, darf ein Bebauungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Eine entsprechende Stellungnahme von Herrn DI Lorenz Schmidt vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Raumplanung liegt vor. Diese führt aus, dass an der zur Rede stehenden Stelle, eine möglichst ortsverträgliche und gleichzeitig den steigenden Dichteansprüchen genügende Bebauung realisiert werden soll. Die zur Verfügung stehende Fläche wird einerseits zweckmäßig und sparsam genützt, andererseits erscheint gewährleistet, dass dennoch ausreichend Grün- und Freiraum für die Bewohner erhalten bleibt. Vor diesem Hintergrund wird die Ausnahme vom Gesamtbebauungsplan aus raumplanerischer Sicht positiv beurteilt. Der Bürgermeister bringt eine Stellungnahme des Nachbarn (Gp. 1972/2) der Gemeindevertretung vollinhaltlich zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung beschließt in der Folge einstimmig, für die Bauparzelle 1973 die BNZ von 45 auf 57,84, sowie die Höchstgeschosszahl mit 2,5 (mittlere Traufenhöhe 8 m) auf eine Höchstgeschosszahl von 3, mit einer mittleren Traufenhöhe von 10,64 m über dem Naturgelände, anzuheben.

4. Der Bürgermeister berichtet, dass die Steinschlagsicherung Rongelonschweg umgesetzt und am 04.07.2019, durch die zuständige Behörde, kollaudiert worden ist. Es ist alles Plan- und Beschreibungsgemäß umgesetzt worden. Die Baukosten belaufen sich auf € 45.000.00 und sind somit um € 15.000,00 unterschritten worden. Die Finanzierung erfolgt zu 60% durch den Bund, 20% dem Land und 20% der Gemeinde. Seitens der Gemeindevertretung sind die Kollaudierungsniederschrift, sowie die erteilten Auflagen einstimmig zu Kenntnis genommen worden.

5. Vizebgm. Markus Hartmann berichtet der Gemeindevertretung, dass in einer Partnerschaft mit der Agrargemeinschaft Dünserberg und der Güterweggenossenschaft Winkel-Älpele die Parksituation beim Parkplatz Winkel, auf Grundlage, eines durch die Dreiklanggemeinden erstellten Parkierungskonzeptes, verbessert werden soll. Zur Deckung der Investitionen und laufenden Erhaltung ist vorgesehen, eine Parkabgabe einzuheben. Gleichzeitig werden Überlegungen angestellt, das Wandergebiet besser an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Damit soll eine umweltbewusste Alternative zum Individualverkehr angeboten werden. Ein ausgearbeiteter Errichtergemeinschaftsvertrag, der die partnerschaftliche Zusammenarbeit und Kostenteilung regelt, wird der Gemeindevertretung vollinhaltlich zu Kenntnis gebracht. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf netto auf ca. € 50.000,00 und sollen im Verhältnis 14,8% Güterweggenossenschaft Winkel-Älpele, 42,8% Agrargemeinschaft Dünserberg und 42,8% Gemeinde Dünserberg getragen werden. Die Aufteilung allfälliger Erlöse erfolgt im selben Verhältnis. Die Betreuung, Wartung und Instandhaltung des Parkplatzes samt technischer Ausstattung erfolgt durch die Gemeinde Dünserberg und wird nach deren Aufwand von den Vertragsparteien im Verhältnis getragen. Die Schneeräumung wird zur Gänze durch die Gemeinde Dünserberg übernommen. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde die Planungs-, Umsetzung- und Abrechnungsleistungen für dieses Vorhaben koordiniert. Ein budgetärer Ansatz, mit € 45.000,00, wurde im Budget 2019 hierzu vorgesehen. Durch die Gemeindevertretung wird mit 7:1 (Gegenstimme GV Josef Zimmermann) diesem Vorhaben zugestimmt.

6. Der Bürgermeister berichtet, dass der Änderungsentwurf zur Umwidmung einer Teilfläche von 1400 m², der Gp. 1910, von Forstwirtschaftlicher Fläche(F), in die befristete Widmung FS Ausflugsparkplatz, mit der Folgewidmung FF des Flächenwidmungsplanes, vom 24.05.2019 bis einschließlich 21.06.2019 öffentlich aufgelegt, sowie die Anrainer, Behörden und Dienststellen informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen worden sind. Die eingelangten Stellungnahmen sind durchwegs positiv zu bewerten und sind vollinhaltlich der Gemeindevertretung vorgelegt worden. Seitens der Gemeindevertretung wird folgend mit 7:1 Stimmen (1 Gegenstimme Josef Zimmermann) die befristete Umwidmung der Teilfläche beschlossen.

7. Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Röthis mit 01.01.2021 der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Vorderland beitreten wird. Für den Beitritt sind Beschlüsse aller derzeitigen Mitgliedsgemeinden notwendig. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Beitritt der Gemeinde Röthis per 01.01.2021 einstimmig zugestimmt.

8. Berichte

  • Der Gemeindevertretung wird die Abrechnung der Anschaffung des neuen MTF zur Kenntnis gebracht. Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 98.428,00. Der Vorsitzende berichtet, dass die Verantwortlichen der Ortsfeuerwehr vorbildlich vorgegangen sind. Der Kostenrahmen für die Anschaffung ist allseits eingehalten worden. Ein Dankeschön seitens der Gemeinde dafür. GV Daniel Mally führt aus, dass das angeschaffte Mannschaftstransportfahrzeug nicht den seinerzeitig durch ihn präsentierten Kriterien, nämlich der Anschaffung eines KLF entspricht.
  • Der Vorsitzende berichtet, dass seitens des Landes, Abt. Raumplanung, das Wanderwegenetz evaluiert worden ist. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und der Gemeinde übergeben.
  • Der Rechnungsabschluss 2018 der Musikschule Walgau wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.
  • Seitens des Landes wird ein Zinszuschuss zum Grunderwerbsdarlehen für die GST.NR. 1771/2, 1972 und 1973 gewährt.
  • Über die Sitzung des Sozialzentrum Satteins-Jagdberg vom 29.05.2019 wird berichtet. Schwerpunkt bildete die Vorlage der vorläufigen Jahresbilanz 2018, RA 2018, sowie der Bericht der Geschäftsführung.
  • Am 29.05.2019 ist eine Sitzung des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Satteins abgehalten worden. Es wurde der RA 2018 behandelt sowie eine Auswertung der erbrachten Leistungen je Mitgliedsgemeinde vorgelegt.
  • Am 21.05.2019 hat die Gründungsversammlung des Vereins Regionalmarkt VWB in Rankweil stattgefunden.
  • Am 22.05.2019 ist die Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Regio Walgau abgehalten worden. Der RA 2017, sowie der VA 2019 bildeten den Schwerpunkt der Versammlung. In einer beeindruckenden Dokumentation wurde vom Obmann und Leiter der Kläranlage von den getätigten Umbauarbeiten bei der ARA berichtet. Diese Präsentation wird in der Folge der Gemeindevertretung vorgestellt.
  • Über die am 27.06.2019 stattgefundene Sitzung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Walgau wird berichtet. Neben dem RA 2018 wurde ein Grundsatzbeschluss zum Fahrplan 2019/20 gefasst.

9. Allfälliges – keine Wortmeldungen

Schluss der Sitzung ca. 21.50 Uhr

 

Hier kann das vollinhaltliche Protokoll heruntergeladen werden:

 

04.10.2019