Montafoner Landsbrauch und die Vorgesetzten

Die erste Montafoner Gesetzessammlung. 

Von großer Bedeutung für die Entwicklung der Talschaft Montafon war die Ausbildung der Vorarlberger Landstände, die sich nach ersten Ansätzen im 15. Jahrhundert eigentlich erst im 16. Jahrhundert bildeten. Die drei Städte Bludenz, Bregenz und Feldkirch trafen sich mit den 21 ländlichen Gerichten – darunter auch das Montafon – zu Landtagen, auf denen vor allem über die Landesverteidigung und über die Steuern beraten wurde. Das Montafon war, obwohl es kein eigenes Gericht hatte, von Anfang an auf den Landtagen vertreten und zählte zu den größten Ständen. So wirkte etwa der Tschaggunser Wirt Kalixt Wintergrün als Vertreter des Montafons im Jahr 1511 bei der Errichtung einer Landesverteidigungsordnung mit.

Intern war das Recht im Montafon im so genannten „Landsbrauch“ von 1545 bzw. 1601 geregelt. Im Unterschied zu den meisten anderen Ständen, gab es im Montafon keine eigentliche politische Spitze des Standes, keinen Richter oder Landammann, denn der Bludenzer Untervogt war der Vorsteher des Gerichts. So vertrat zumeist eine Mehrzahl von Personen das Tal nach außen: „die eltesten geswornen und nachpauren von Hofjüngern“ (1545), die „abgesandte ratsfreund und fürgesetzte von den gemeinden“ (1598) oder die „fürgesetzten und geschwornen des tals Montafon“ (1618). Seit dem 17. Jahrhundert setzte sich für diese Spitzenvertreter des Tals der Begriff der „Vorgesetzten“ des Standes durch. Sie können als Vorgänger der späteren Bürgermeister und Standesrepräsentanten verstanden werden. Zu betonen ist dabei, dass das Tal die ganze frühe Neuzeit hindurch geschlossen als eine Landgemeinde auftrat. Die Gemeinden, die wir heute unterscheiden, bestanden nur als eigene Pfarren.

08.06.2019