Europawahl am 09.06.2024

Europawahl

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 finden die Europawahlen statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Kennelbach sind österreichische Staatsbürger*innen, die ihren Hauptwohnsitz am Stichtag (26. März 2024) in Kennelbach aufrecht gemeldet und spätestens am Wahltag (09. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ebenfalls wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher*innen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben sowie nicht-österreichische Unionsbürger*innen, die ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde haben und spätestens am Stichtag (26. März 2024) über Antrag bei uns in der Europa-Wählerevidenz eingetragen waren.

Gewählt wird in der Gemeinde Kennelbach in dem bewährten Wahlsprengel in der Wahlzeit 08:00 - 12:00 Uhr. Jeder und jedem Wahlberechtigten wird bis spätestens am 13. Tag vor dem Wahltag eine österreichweit einheitliche Amtliche Wahlinformation (Wahlausweis) zugestellt.

Amtliche Wahlinformation (Wahlausweis)

Sie erhalten per Post rechtzeitig vor der Wahl die Amtliche Wahlinformation, aus der Sie Ihr zuständiges Wahllokal, die Wahlzeiten und eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise entnehmen können. Bitte bringen Sie den Abschnitt "Amtliche Wahlinformation" und ein Ausweisdokument mit in Ihr Wahllokal.

Persönliche Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt persönlich am Wahlsonntag in Ihrem zuständigen Wahllokal (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises!). Bitte bringen Sie auch Ihre Amtliche Wahlinformation (auch Wahlausweis oder Wählerverständigungskarte genannt) mit ins Wahllokal. Sollten Sie nach dem Stichtag Ihren Hauptwohnsitz um- oder abmelden, bleiben Sie trotzdem in dem zum Stichtag erstellten Wählerverzeichnis eingetragen und sind auch diesem Wahllokal zugeteilt.

Stimmabgabe per Wahlkarte - Briefwahl

Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Die entsprechende Anforderungskarte erhalten Sie ebenfalls mit der Amtlichen Wahlinformation zugesendet. Der Antrag kann auch online über www.meinewahlkarte.at abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

WICHTIG:

  • Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden.
  • Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und online Anträge: 05. Juni 2024, 24:00 Uhr
  • Letztmöglicher Zeitpunkt für persönlich bei der Gemeinde eingebrachte Anträge: 07. Juni 2024, 12:00 Uhr
  • Briefwahlkarten müssen bis zum 09. Juni 2024, 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Es gibt keine Nachfrist mehr!

Wo und auf welche Weise können Sie mit der Wahlkarte wählen?

Im Inland:

  • in jedem Wahllokal
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde oder
  • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl (ohne Wahlbehörde).

Im Ausland:

Im Ausland können Sie Ihre Stimme nur mittels Briefwahl abgeben.

Bei dieser Wahl besteht keine Wahlpflicht.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt gerne zur Verfügung.

06.05.2024