Handwerkerbonus - ab 15. Juli 2024 beantragbar

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Werte Bürgerinnen und Bürger!

 

Im Nationalrat wurde eine Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. 

Gewährt werden 20% Unterstützung bei Handwerkerrechnungen für den privaten Lebensbereich. Im Jahr 2024 kann man einen Maximalbetrag von € 2.000,-- und im Jahr 2025 einen Maximalbetrag von € 1.500,- beantragen. Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März und kann ab dem 15. Juli eingereicht werden. 

 

Was wird gefördert?

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich.

 

Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

 

Bei Schwierigkeiten mit der Beantragung helfen wir gerne weiter. Bitte einfach zu den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindeamt melden.

Bei fachlichen Fragen wende dich bitte an die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) handwerkerbonus@bhag.gv.at.

06.05.2024